MEDIENZIRKEL

EU-Richtlinien-Entwurf: Whistleblower besser schützen

12. Juni 2018, red.

Die Europäische Kommission hat einen Richtlinienentwurf zum Schutz von Whistleblowern vorgelegt. Danach sollen Hinweisgeber, die ungesetzliche Praktiken enthüllen und damit im öffentlichen Interesse handeln, künftig besser vor Entlassung oder anderen Repressalien geschützt werden. Gelten soll die Richtlinie im öffentlichen Sektor und bei privaten Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz. Nach Vorstellung der EU-Kommission sollen verschiedene Kommunikationskanäle geschaffen werden, um Informationen innerhalb von Organisationen und Unternehmen oder auch an die Behörden weiterzugeben.

Gleichzeitig möchte die Kommission mit der geplanten Richtlinie einen europaweiten Mindeststandard für den Schutz von Whistleblowern vor jeder Art von Vergeltung durch den Arbeitgeber setzen. Der Entwurf sieht dazu unter anderem eine Beweislastumkehr vor, wenn ein Informant belangt wird.

Der DJV sieht in dem Entwurf einen „wichtigen Schritt in die richtige Richtung“, wie der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall erklärte. „Bei der Umsetzung in nationales Recht ist allerdings mehr als nur ein Mindeststandard erforderlich, damit die Kriminalisierung von Whistleblowern endlich aufhört.“ So müsste für Deutschland beispielsweise klar geregelt sein, dass Maßregelungen in jedem Fall untersagt sind und sanktioniert werden, wenn Hinweisgeber öffentliche Interessen verfolgt haben. Im Falle der Aufdeckung von gravierenden Missständen würden es sich Unternehmen oder staatliche Einrichtungen dann genau überlegen, ob sie den internen Informanten an den Pranger stellten.

Positiv wertet der DJV auch, dass nach dem Willen der EU-Kommission der Schutz der Whistleblower wichtiger sein soll als der Schutz von Geschäftsgeheimnissen und dass der Entwurf ausdrücklich auch die Quellen investigativer Journalisten schützen will. Das zeige, welchen Stellenwert Europa den Whistleblowern einräumt. Es sei zu hoffen, erklärte der DJV-Vorsitzende, dass im europäischen Gesetzgebungsverfahren die Intention des Richtlinienentwurfs ohne Einschränkungen umgesetzt werde. Überall: „Whistleblower, die im öffentlichen Interesse handeln, müssen endlich wirksam geschützt werden.“

 

Ein Beitrag aus JOURNAL 3/18, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Juni 2018.