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Funke und das Kartellamt: Einmal ja, einmal nein

22. Oktober 2021, cbl

Über zwei Anliegen der Funke Mediengruppe hat das Kartellamt unterschiedlich entschieden: Es genehmigte Mitte September die Aufteilung der ORA Anzeigenblattgesellschaft im östlichen Ruhrgebiet, aber verweigerte rund zwei Wochen später die Zustimmung für die komplette Übernahme der Verlagsgesellschaften der Ostthüringer Zeitung.

Im gemeinsamen Tochterunternehmen Ostruhr Anzeigenblattgesellschaft (ORA) haben Lensing Media und Funke Mediengruppe bisher Anzeigenblätter im östlichen Ruhrgebiet herausgegeben. Um diese Zusammenarbeit zu beenden, hatten sie für die Teilung der Gesellschaft die Freigabe durch das Bundeskartellamt beantragt und erhalten.

Lensing Media wird künftig die ORA-Anzeigenblätter in Dortmund, Lünen, Schwerte, Castrop-Rauxel, Dorsten und Haltern allein verlegen, die Funke Mediengruppe übernimmt die Anzeigenblätter in Bochum/Wattenscheid, Witten, Gladbeck und Bottrop.

Durch diese Übernahme der verschiedenen Anzeigenblätter der ORA „verschlechtert sich die Wettbewerbssituation auf den lokalen Anzeigen- und Lesermärkten im konkreten Fall nicht weiter“, erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. „Hier sind bereits heute neben ORA nur die gemeinsam kontrollierenden Muttergesellschaften Lensing Media und Funke Mediengruppe mit ihren regionalen Tageszeitungen wie den Ruhr Nachrichten bzw. der Westdeutsche Allgemeine Zeitung und Westfälische Rundschau tätig.“

Dagegen sah das Kartellamt durch die geplante Komplettübernahme der Ostthüringer Zeitung den letzten Wettbewerb zwischen regionalen Tageszeitungen in den Gebieten Jena und Gera gefährdet. Denn Funke gibt bereits die Thüringische Landeszeitung in Weimar heraus, und die Verbreitungsgebiete der Blätter überschneiden sich teilweise, erklärte die Behörde. Mit einer hundertprozentigen Übernahme hätte Funke beide Blätter, die Thüringische Landeszeitung und die Ostthüringer Zeitung alleine kontrollieren können.

Bisher hält Funke 60 Prozent der Anteile an den Verlagsgesellschaften der Ostthüringer Zeitung. 2016 wurden bereits Lokal- und Mantelredaktionen der Zeitungen zusammengelegt worden. Die Verlage hatten unter anderem mit einer Vielzahl bereits bestehenden Kooperationen argumentiert, sodass die Fusion die wettbewerblichen Verhältnisse nicht wesentlich verschlechtere. Das Kartellamt verwies aber darauf, dass sich diese Kooperationen auf die verlagswirtschaftliche Zusammenarbeit beschränken müssen und sich nicht auf die redaktionelle Zusammenarbeit der Zeitungen erstrecken dürfen. Leserinnen und Leser profitierten von Auswahl, nicht von Zeitungsmonopolen, erklärte Kartellamtspräsident Mundt.||

 

Ein Beitrag aus JOURNAL 5/21, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Oktober 2021.