Soziale Absicherung | 

Hilfe in Notlagen – im Berufsleben und im Alter

17. Dezember 2020, Pascal Hesse

In Notfallsituationen können sich Journalistinnen und Journalisten auf die Solidarität ihrer Kolleginnen und Kollegen verlassen, sei es im eigenen Verband – über den Unterstützungsverein des DJV-NRW – oder bei den Verwertungsgesellschaften. Denn diese helfen meist schnell und unbürokratisch mit Beihilfen oder Darlehen. Klar ist, dass diese kein Ersatz für gesetzliche Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ist, sondern freiwillige Hilfsleistungen ohne Rechtsanspruch in einer Notsituation.

Der U-Verein
Seit 1960 bietet der Unterstützungsverein des DJV-Landesverbands NRW, kurz U-Verein, Solidarität von Kolleginnen und Kollegen für Kolleginnen und Kollegen. Bedürftige Kolleginnen und Kollegen im DJV-NRW sowie Hinterbliebene können einen Antrag auf Hilfe stellen – etwa bei Bedarf an zusätzlichen Pflegeleistungen oder teuren medizinischen Hilfsmitteln. Der U-Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen sowie aus Spenden etwa der Orts- und Bezirksvereine. Mitglied werden kann jeder – für gerade einmal 15 Euro im Jahr, die darüber hinaus als Spende steuerlich absetzbar sind.
Ansprechpartner sind der ehrenamtliche Vorsitzende des U-Vereins, Klaus Johann, oder Sabine Johnen in der Geschäftsstelle des DJV-NRW unter Tel. 02 11/233 99-0 und u-verein@djv-nrw.de.

Sozialfonds VG Wort
Der Sozialfonds der VG Wort (Sozialfonds der VG WORT GmbH) gewährt Beihilfen für in Not geratene Wortautorinnen und -autoren, Verlegerinnen oder Verleger oder ihre Hinterbliebenen, wenn diese bedürftig im Sinne des Steuerrechts sind. Da der Sozialfonds ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke verfolgt, ist eine Bedürftigkeitsprüfung erforderlich. Angaben zu Einkünften und zur Vermögenslage müssen vorgelegt werden.
Zur kurzfristigen Überbrückung im Rahmen der Corona-Pandemie gewährt der Sozialfonds der VG Wort in Not geratenen Wortautorinnen und -autoren, Verlegerinnen oder Verlegern ein zinsloses Darlehen bis maximal 1 000 Euro.
Rückfragen unter Tel. 089/514 12 46 und sozialfonds@vgwort.de.

Sozialfonds VG Bild-Kunst
Bei der VG Bild-Kunst gibt es für Urheberinnen und Urheber in Notlagen eine selbstständige Stiftung bürgerlichen Rechts, die Stiftung Sozialwerk der VG Bild-Kunst. Sie gewährt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Urheberinnen und Urhebern im visuellen Bereich finanzielle Unterstützung in sozialen Notlagen, zum Beispiel bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit sowie im Alter. Antragsberechtigt sind Bildende Künstlerinnen und Künstler und Angehörige der Berufsgruppe Film sowie der Berufsgruppe Fotografie, Grafik-Design und Illustration.
Neben einmaligen oder befristeten Hilfen als Überbrückungszahlungen zur Aufrechterhaltung bestehender Verpflichtungen sind laufende Unterstützungen bei Unterversorgung auf Grund von Unfall, Krankheit oder im Rentenalter möglich. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in der VG Bild-Kunst als Urheberin oder Urheber bzw. als deren Witwe oder Witwer. Nicht antragsberechtigt sind Urheberinnen und Urheber mit Wohnsitz im Ausland, da ihre finanzielle Situation nicht überprüft werden kann. Wer einen Antrag stellt, muss die hauptberufliche Tätigkeit als Urheberin oder Urheber sowie die persönlichen Notlage nachweisen.
Ansprechpartnerin ist Patricia Tarlinsky, erreichbar unter 02 28/91534 22 und tarlinsky@bildkunst.de.