MEDIENSZENE NRW

IFG-Urteil: Stadt Düsseldorf muss Tour de France-Vertrag offenlegen

17. Dezember 2019, red.

Behörden dürfen sich auch bei Geschäftsverträgen nicht pauschal auf das Argument der Geheimhaltung berufen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und der Klage des Journalisten Ralf Meutgens stattgegeben. Dieser hatte mit Unterstützung des DJV-NRW auf Herausgabe des Vertrags der Stadt Düsseldorf mit der Veranstaltungsagentur der Tour de France geklagt. Wegen der Kostenentwicklung war der Start der Tour de France 2017 („Grand Départ“) in Düsseldorf zu einem Politikum geworden.

„Immer wieder verweigern Behörden die Herausgabe von Informationen an die Presse mit dem pauschalen Hinweis auf Geschäftsgeheimnisse. Das Urteil des Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt, dass dieses Verhalten rechtswidrig ist. Behörden müssen die Geheimhaltung konkret begründen können. Dies wird zukünftig nicht mehr gelingen“, erklärte Christian Weihe, Justiziar des DJV-NRW.

Als langjähriges Mitglied weiß Ralf Meutgens den Rechtsschutz des DJV-NRW zu schätzen. „Ich habe als Journalist geklagt, aber ich sehe mich stellvertretend für die Öffentlichkeit und die Steuerzahler und freue mich sehr über das heutige Urteil.“ Meutgens ist Düsseldorfer und Sportjournalist und hatte die Herausgabe der Unterlagen gefordert, die Stadt verweigerte dies mit Hinweis auf die Geheimhaltungsklausel im Vertrag.

Die Stadt Düsseldorf soll laut Recherchen mindestens 5 Millionen Euro an den Veranstalter der Tour de France 2017 gezahlt haben, ein privatwirtschaftlich gewinnorientiertes Unternehmen. Dabei flossen allein für die Rechte 4,5 Millionen in die Kasse des Veranstalters, eine weitere halbe Million für das Recht, die Sitzplätze zu vermarkten. Welchen Gewinn hingegen die Stadt gemacht hat, wurde bisher nicht beziffert. Der Vertrag ist nie öffentlich geworden.

Das Urteil entspricht dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), nach dem jeder Vertrag von Kommunen, der in Zusammenhang mit Steuermitteln steht, angefordert werden kann, um die Inhalte öffentlich zu machen. Gegen das Urteil könnte die Stadt beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster in Berufung gehen, Stadtsprecherin Ingrid Herden schloss dies aber aus. Die Stadt sei für Transparenz und werde den Vertrag bald offenlegen./

Eine Meldung aus JOURNAL 6/19, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Dezember 2019.