MEDIENSZENE NRW

Journalistische Arbeit darf nicht behindert werden

8. April 2020, red.

Der Deutsche Presserat und seine Trägerorganisationen haben vor einer Behinderung journalistischer Recherchen in der Corona-Krise gewarnt. Gerade jetzt sei journalistische Arbeit dringend erforderlich, erklärten der Presserat, die dju in ver.di, der DJV, der BDZV sowie der VDZ. Sie empfahlen Journalistinnen und Journalisten, sich bei Recherchen vor Ort stets eindeutig als Berufsangehörige zu identifizieren. „Der bundeseinheitliche Presseausweis gilt dafür auf jeden Fall als hinreichendes Dokument“, hieß es.

Seit der Verschärfung der Ausgangsbeschränkungen durch Bund und Länder wendeten sich viele Reporterinnen und Reportern mit Fragen dazu an den Presserat. „Wir haben in Deutschland zwar keine generelle Ausgangssperre“, erklärte der designierte Sprecher des Presserats, Johannes Endres. „Aber in einigen Bundesländern kann es notwendig werden, dass Journalistinnen und Journalisten sich ausweisen.“ Der bundeseinheitliche Presseausweis ist ein offizieller Nachweis journalistischer Tätigkeit und trägt seit 2018 wieder das Signum der Innenministerkonferenz. „Wir erwarten von den Sicherheits- und Einsatzkräften, dass sie die Kolleginnen und Kollegen unterstützen, die vor Ort recherchieren“, sagte Endres./

Eine Meldung aus JOURNAL 2/20, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im April 2020.