An den Soforthilfen für Soloselbstständige gab es im Frühjahr viel Kritik. Für die meisten Freien aus den Bereichen Wort, Bild und Bewegtbild gingen diese Hilfen aus verschiedenen Gründen an ihrer Lebenswirklichkeit vorbei. Vor allem das Hin und Her um die Frage, ob die Hilfen für private Lebensführung eingesetzt werden dürften, sorgte für großen Unmut.
Nun haben Bund und Länder die Überbrückungshilfe gestartet, um Betroffene der Pandemie weiter zu unterstützen. Antragsberechtigt sind Unternehmerinnen und Unternehmer, deren Umsätze in den Monaten April und Mai 2020 mindestens 60 Prozent unter Vorjahr lagen. Sie erhalten für die Monate Juni bis August Zuschüsse, mit denen sie Umsatzausfälle ausgleichen und betriebliche Fixkosten decken können.
1.000 Euro für private Lebensführung
Das Land Nordrhein-Westfalen ergänzt die Hilfen des Bundes um das Zusatzprogramm „NRW Überbrückungshilfe Plus“, mit dem Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler explizit auch private Lebensunterhaltungskosten decken dürfen.
In NRW können freie Journalistinnen und Journalisten sowie Soloselbstständige etwa aus den Bereichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit oder Film- und Fernsehproduktion die NRW Überbrückungshilfe Plus beim Land beantragen, wenn sie stark von den Coronaeinschränkungen betroffen sind. Antragsberechtigt sind diejenigen, deren Umsätze im April und Mai 2020 mindestens 60 Prozent unter denen des Vorjahreszeitraums lagen (Näheres siehe „Die Voraussetzungen“). Bei Bewilligung gewährt das Land 1.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. Mit dem Geld können die Bezieherinnen und Bezieher Ausgaben für die private Lebensführung wie zum Beispiel private Mieten, Lebensmittel, Beiträge für die Krankenversicherung oder die private Altersvorsorge bestreiten.
Berechtigte können den Antrag für die Überbrückungshilfe und das Zusatzprogramm nicht selbst stellen, sondern müssen dafür eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater beauftragen (alternativ jemand aus dem Bereich Wirtschaftsprüfung oder vereidigte Buchprüfung). Diese Fachleute müssen sich vorab über ein bundesweit einheitliches Antragsportal registrieren und die erforderlichen Unternehmenszahlen zur Prüfung vorlegen. Das Verfahren soll einen Missbrauch verhindern, wie es ihn bei der Soforthilfe gegeben hat.
Die Voraussetzungen
Der Umsatz der Anspruchsberechtigten muss in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen mindestens 60 Prozent unter dem von April und Mai 2019 liegen. Bei Gründungen zwischen dem 1. April 2019 und dem 31. Oktober 2019 werden die Monate November und Dezember 2019 zum Vergleich herangezogen.
Die NRW Überbrückungshilfe Plus kann nicht parallel zum Arbeitslosengeld II bezogen werden. Wer Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II für den Zeitraum der Zuwendung (Juni, Juli und/oder August) bezieht, hat keinen Anspruch auf die Überbrückungshilfe des Landes.
Eine Frage der Abwägung
Lieber Arbeitslosengeld II oder NRW Überbrückungshilfe Plus beantragen? Betroffene können selbst entscheiden, mithilfe welcher Leistung sie den Lebensunterhalt für die Monate Juni, Juli und August decken wollen. Die Zahlungen aus dem Zusatzprogramm können auch für einzelne Monate geltend gemacht werden. Wichtig ist aber zu wissen: Für den Monat, in dem die Zahlung aus dem Zusatzprogramm auf dem Konto eingeht (und ggf. in den Folgemonaten), besteht kein Anspruch auf ALG II.
Und der DJV-NRW verweist darauf, dass die Regelung für den vereinfachten Zugang zum Arbeitslosengeld II noch bis zum 30. September 2020 gilt. Insbesondere bei hohen Mietkosten oder mehreren Personen in der Bedarfsgemeinschaft kann es günstiger sein, ALG II zu beantragen.||
www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe
Ein Beitrag aus JOURNAL 4/20, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im August 2020.