Größere Aufsichtsgremien, mehr Transparenz und eine neue Freienvertretung: Das sind wesentliche Änderungen im neuen Staatsvertrag für das Deutschlandradio, der zum 1. September in Kraft getreten ist. Anlass für die Novelle war das sogenannte ZDF-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2014.
Beim Deutschlandradio – mit den drei bundesweiten Programmen Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur und Deutschlandfunk Nova – werden die Aufsichtsgremien ab 1. Januar 2019 vergrößert. Der Hörfunkrat wächst von bisher 40 auf 45 Plätze. Dabei sank die Zahl der Mitglieder aus dem staatlichen bzw. staatsnahen Bereich, und neun zusätzliche Verbände können nun Vertreter entsenden. Der Verwaltungsrat hat künftig zwölf Mitglieder, bisher waren es acht. Hier wurden unter anderem zwei zusätzliche Plätze für externe Sachverständige geschaffen.
Nach den neuen Transparenzvorschriften muss die Anstalt künftig im jeweiligen Geschäftsbericht die Einzelgehälter des Intendanten und der Direktoren veröffentlichen – erstmals für 2017. Darüber hinaus muss das Deutschlandradio die Vergütungen der außertariflich bezahlten Beschäftigten publizieren, deren Verträgen der Verwaltungsrat zustimmen muss. Zudem muss die öffentlich-rechtliche Hörfunkanstalt künftig über die wesentlichen Ergebnisse der Sitzungen von Hörfunk- und Verwaltungsrat informieren.
Eine weitere Neuerung gibt es für die freien Mitarbeiter: Für sie muss das Deutschlandradio eine institutionalisierte Vertretung einführen. Der Sender ist verpflichtet, ein Statut für die Freienvertretung auszuarbeiten, dem der Verwaltungsrat zustimmen muss. Anders als etwa beim WDR bekommt der Personalrat des Deutschlandradios damit keine Zuständigkeiten für Freie.