Bei den Lokalfunksendern im Ruhrgebiet zeichnet sich ein Umbruch ab. Die Funke-Tochter Westfunk, Mehrheitseignerin von zehn Betriebsgesellschaften in der Region, hat angekündigt, sich aus der Betriebsgesellschaft (BG) von Radio Ennepe Ruhr zurückzuziehen. Weiterer Gesellschafter neben Funke ist dort der Ennepe-Ruhr-Kreis. Falls keine neuen Investoren gefunden werden, die die Funke-Anteile der BG übernehmen, käme Ende 2020 das Aus für Radio Ennepe Ruhr.
Im März sind unter den erschwerten Bedingungen des coronabedingten Werbeeinbruchs Gespräche mit möglichen Investoren angelaufen. Volkmar Kah, Geschäftsführer des DJV-NRW: „Wir begrüßen diese Gespräche und sind bereit, uns in die Überlegungen zur Zukunft von Radio Ennepe Ruhr einzubringen.“
Schon vor Beginn der Coronakrise hatte Westfunk-Chef Axel Schindler laut Branchendienst Radioszene in einer internen Mail an die übrigen Westfunk-Sender geschrieben, man gehe nicht davon aus, 2020 positive Betriebsergebnisse zu schreiben. Die Kündigung des Vertrags sei daher „unvermeidlich, um eine Insolvenz zum Jahresende 2020 zu vermeiden“.
Seit 2018 ist bekannt, dass Funke Verluste einzelner BGen nicht mehr mit Gewinnen aus anderen Westfunk-Sendern kompensieren will (siehe JOURNAL 6/18). Deswegen bemühte sich die Westfunk im vergangenen Jahr um eine Fusion von Radio Ennepe Ruhr mit Radio Hagen. Die Redaktionen der beiden Lokalsender senden ihr jeweils eigenständiges Programm seit längerem aus dem gemeinsamen Funkhaus in Hagen.
Die Veranstaltergemeinschaft (VG) von Radio Ennepe Ruhr wehrte sich gegen die Verschmelzung und konnte damals mögliche Träger für eine neue Betriebsgesellschaft gewinnen. Deren Einstieg verhinderte die Westfunk allerdings.
Mit Verweis auf dieses Veto forderte der DJV-Landesvorsitzende Frank Stach die Funke Mediengruppe nun auf, ihrer Verantwortung für die Mitarbeitenden bei Radio Ennepe Ruhr sowie für die lokale Medienvielfalt gerecht zu werden. Funke müsse die Veranstaltergemeinschaft aktiv bei der Suche nach einer neuen Betriebsgesellschaft unterstützen – und so lange als Betriebsgesellschaft zur Verfügung zu stehen, bis eine neue BG gefunden sei. „Und letzteres notfalls auch über den Dezember 2020 hinaus“, forderte Frank Stach.
Medienpolitisch belegt der Vorgang aus Sicht des DJV-NRW einmal mehr, wie wichtig es ist, die Rolle der Veranstaltergemeinschaften im Zweisäulenmodell zu stärken. „Hier ist der Gesetzgeber bei der Novelle des Landesmediengesetzes gefordert, endlich klare Verhältnisse zu schaffen. Der DJV hat hier Vorschläge gemacht“, sagte der Landesvorsitzende.||
Ein Beitrag aus JOURNAL 2/20, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im April 2020.