Was ist, wenn ich auf dem Weg zu einem Interview einen Unfall habe? Oder wenn mich eine Berufskrankheit einschränkt? Mit diesen Fragen setzen sich viele Freie nicht gerne auseinander. Dabei ist ein Arbeits- und Wegeunfall schneller passiert, als man gucken kann, und auch Berufskrankheiten ereilen keineswegs nur Menschen, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten.
Wer festangestellt für einen Verlag oder eine Sendeanstalt arbeitet, ist automatisch über eine Berufsgenossenschaft (BG) abgesichert. Genauso sind Freie, die über ihre Anstalt sozialversichert werden, bei diesen Aufträgen versichert wie Angestellte. Dagegen müssen sich „echte“ Freie, die als Selbstständige Einkommensteuer zahlen und in der Künstlersozialkasse sind, bei Bedarf selbst um diesen Schutz kümmern. Sie können sich freiwillig bei einer BG versichern und sollten das auch tun, denn die Mitgliedschaft in der BG ist nicht teuer.
Große Vorteile für kleines Geld
Die Vorteile: Versicherte können bei berufsbedingten Unfällen Krankentagegeld beziehen und haben Anspruch auf Reha-Maßnahmen der BG, die über die anderer Sozialversicherungsträger hinausgehen. Bei dauerhaften Unfallschäden kommt eine Unfallrente in Betracht. Im Todesfall sind auch Angehörige abgesichert: Die BG-Unfallrente für die Angehörigen wird zusätzlich zur Hinterbliebenenrente der normalen Rentenversicherung gezahlt. Dies gilt im Übrigen auch, wenn der Schaden in Krisen- und Kriegsgebieten eintritt, Deswegen empfiehlt der DJV die freiwillige Unfallversicherung bei Auslandseinsätzen besonders. Und auch wer freiberuflich im Inland arbeitet, sollte die freiwillige Unfallversicherung als zusätzlichen Schutz neben der Künstlersozialversicherung abschließen. Das gilt nicht nur, wenn man etwa wegen Recherchen viel unterwegs ist oder von potenziell gefährlichen Veranstaltungen berichtet wie emotional aufgeheizte Demonstrationen oder Fußballspiele. Abgedeckt ist auch ein Unfall im Homeoffice, wenn sich der Zusammenhang mit der Arbeit nachweisen lässt.
Antrag unkompliziert online stellen
Freie Journalistinnen und Journalisten wenden sich dafür an die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG). Sie können den Antrag zur Mitgliedschaft unkompliziert online stellen – ohne Gesundheitsprüfung – und dabei ihre Versicherungssumme festlegen. Diese bildet die Grundlage für finanzielle Leistungen (etwa Krankentagegeld), stellt allerdings nicht – wie bei einer privaten Versicherung – die Höchstgrenze der zu erbringenden Leistungen dar. Der niedrigste Monatsbeitrag – bei einer Versicherungssumme von 24 444 Euro liegt für freie Journalistinnen und Journalisten bei 5,25 Euro im Monat.
Zusätzlich können freiwillig Versicherte Weiterbildungsangebote und Beratungsleistungen ihrer BG nutzen. So bietet die VBG ihren Versicherten 2024 zahlreiche Seminare und Weiterbildungen zu Themen wie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz an.
Auch für Pflichtversicherte
Auch für pflichtversicherte Angestellte und arbeitnehmerähnliche Freie kann eine zusätzliche freiwillige Unfallversicherung in der BG interessant sein. Das gilt immer dann, wenn sie zusätzliche freie Aufträge annehmen. Denn für berufliche Wege- und Arbeitsunfälle, die jenseits der Festanstellung passieren, würde die BG des Arbeitgebers nicht aufkommen.||
Fragen zur Versicherung in der Berufsgenossenschaft beantwortet der DJV-Freienreferent Michael Hirschler: Tel. 02 28 201 72 18, hir@djv.de.||
Ein Beitrag aus JOURNAL 4/23, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Dezember 2023.