DJV im Betrieb

13. März: Wählen gehen!

Starke Betriebsräte für große und kleine Medienhäuser
19. Februar 2018, Jürgen Primus

Ein wichtiges Datum im gerade begonnenen Jahr 2018 ist der 13. März. Denn in vielen Medienhäusern und Redaktionen werden an diesem Dienstag neue Betriebsräte gewählt. Nur wenn bei vorangegangenen Wahlen ein früheres oder späteres Datum genutzt wurde, kann und muss vom festen Datum für die Betriebsratswahl abgewichen werden. Spätestens am 31. Mai sind die Wahlen aber abgeschlossen.

Auch für kleine Betriebe

Eine gut funktionierende Interessenvertretung ist in vielen Medienbetrieben eine Selbstverständlichkeit. Aber es gibt auch Häuser ohne Betriebsrat. Und oft wissen die Beschäftigten dort nicht mal, wie man so ein Gremium wählt und was seine Aufgaben sind (siehe Kasten „Betriebsratswahlen in Kürze“). Schon in Betrieben ab in der Regel fünf Beschäftigten kann ein Betriebsrat gewählt werden. Es ist also nicht nur ein Thema für Konzerne oder größere Unternehmen.

Das Lokalradio RST im Kreis Steinfurt ist zum Beispiel ein Betrieb mit weniger als zehn Wahlberechtigten. Hier ist Moderator Martin Weide-Drees seit zehn Jahren Betriebsratsmitglied – erst als Ersatzkandidat, zuletzt als ordentliches Betriebsratsmitglied. In dem einköpfigen Gremium ist er zugleich auch der Vorsitzende. „Ich stelle mich im März zur Wiederwahl. Na klar.“ Denn wenn es kleinere oder größere Probleme gebe, könnten diese so schnell „auf dem kleinen Dienstweg“ erledigt werden. „Bei uns dreht es sich meist um Arbeitszeiten und Dienstpläne. Aber auch der Austausch mit der Chefredaktion ist wichtig.“

Oliver König, Sportredakteur der Lippischen Landes-Zeitung in Detmold, stellt sich dagegen zum ersten Mal für das Amt des Betriebsrats zur Wahl. Er hat Anfang der neunziger Jahre volontiert, ist also schon lange Redakteur. Bislang habe er Betriebsratsarbeit für sich ausgeschlossen, erzählt er. „Im Verlauf des vergangenen Jahres – dabei gab es nicht einmal einen bestimmten Grund dafür – habe ich mich mit der Frage noch mal auseinandergesetzt und die Antwort für die Kandidatur jetzt mit einem klaren Ja verbunden. Ich kann so Einfluss auf Entwicklungen nehmen, Veränderungsprozesse begleiten und mich für Kolleginnen und Kollegen einsetzen. Ich möchte mitgestalten und neue Ideen einbringen.“ Denn das ist das große Plus in der Betriebsratsarbeit: aktives Mitgestalten.

Probleme mit dem Arbeitgeber müssen Journalistinnen und Journalisten nicht persönlich mit dem Chef klären. Das ist ja auch nicht jedem gegeben. Die Auseinandersetzungen kann in vielen Fällen der Betriebsrat führen. Betriebsräte bekommen zwar kein Geld für ihr Ehrenamt, genießen dafür aber einen besonderen Kündigungsschutz und brauchen schon daher keine Sanktionen durch den Arbeitgeber zu fürchten. Sie können sich deswegen angstfrei und selbstbewusst für ihre Kollginnen und Kollegen einsetzen. Diverse Schulungen des DJV helfen auch neu gewählten Betriebsräten, ihr Amt rechtssicher auszuüben. Auch der Austasuch mit Betriebsräten anderer Häuser hilft unter Umständen, Strategien zu entweickeln, wie mit den Zumutungen im eigenen Haus umzugehen ist.

Auch im Privatfernsehen

Gewählt wird nicht nur in Lokalradios oder Zeitungshäusern. Auch beim Privatfernsehen stellen sich Kolleginnen und Kollegen zur Wahl. Bert Grickschat ist Mitglied des elfköpfigen Betriebsrats bei RTL infoNetwork, in den Gesamtbetriebsrat und den Europäischen Betriebsrat der Mediengruppe RTL eingebunden. „Wir arbeiten insgesamt gut mit unserer Geschäftsleitung zusammen. Wir haben einen regelmäßigen Austausch. Das sähe sicherlich anders aus, wenn es keinen Betriebsrat gäbe.“ Denn seit 2006 sind RTL Deutschland und die Tochterunternehmen nicht mehr tarifgebunden. „Der jetzige Betriebsrat hat in seiner aktuellen Amtsperiode einige Betriebsvereinbarungen abgeschlossen, in denen wir etliche Dinge aus der Tarifzeit wieder in den Arbeitsalltag retten konnten.“ So regelt die Betriebsvereinbarung „Zuschläge“ unter anderem das Wochenendantrittsgeld, Nachtzuschläge, Freistellungen und Urlaubsregelungen.

„Zur Zeit arbeiten wir noch an einer Regelung zur Einführung von SAP als Dienstplanungsinstrument. Hier haben wir erreicht, dass wir weitgehende Kontroll- und Einsichtsmöglichkeiten haben.

Auf Konzernebene hat der Betriebsrat eine Vereinbarung zu Wertkonten abgeschlossen – ein Ersatz für die fehlende Altersteilzeitregelung. „Ebenfalls auf Konzernebene haben wir jetzt einen Betriebssozialdienst.“ Auf den künftigen Betriebsrat komme das Thema Gehalt und die immer noch große Zahl der befristeten Arbeitsverhältnisse zu.

Als Betriebsräte engagiert (v.l.): Martin Weide-Drees, Oliver König und Bert Grickschat. | Fotos: privat, Bernhard Preuß, privat
Als Betriebsräte engagiert (v.l.): Martin Weide-Drees, Oliver König und Bert Grickschat. | Fotos: privat, Bernhard Preuß, privat

Besser mit Betriebsrat

Gerade in Tageszeitungsredaktionen grassiert aktuell die Angst um den Arbeitsplatz aufgrund von Auflagen- und Anzeigen-Rückgängen. Wie passt da die Betriebsratsarbeit rein, die dem Arbeitgeber ja eine vermeintlich zusätzliche Bürde auferlegt? Gerda Theile, in der DJV-Bundesgeschäftsstelle in Bonn seit Jahren im Referat Betriebsratsarbeit tätig: „Teilhabe statt par ordre du mufti macht zufriedene Mitarbeiter; zufriedene Mitarbeiter, die also nicht in der inneren Emigration sind, engagieren sich mehr.“ Es gebe Untersuchungen der Hans-Böckler-Stiftung aus anderen Branchen, dass Firmen mit Betriebsrat wirtschaftlich besser dastehen als solche ohne.

Es ist also wichtig, am 13. März 2018 sein Votum abzugeben. Auf jede Stimme kommt es an. Denn starke Betriebsräte können viel für ihre Kolleginnen und Kollegen erreichen. Auch mit der großen Unterstützung durch den DJV.||

www.djv.de/brwahl18

Betriebsratswahlen in Kürze
  • Wer darf wählen? Das aktive Wahlrecht haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Betriebs, die am Wahltag älter als 18 Jahre sind. Wählen lassen können sich dagegen nur jene Arbeitnehmer, die am 13. März dem Betrieb mindestens bereits seit sechs Monaten angehören. Der Wahlvorstand prüft die entsprechenden Voraussetzungen sowohl für die aktive als auch für die passive Wahl. Wählen dürfen übrigens auch freie Mitarbeiter oder Pauschalisten, wenn sie arbeitnehmerähnlich arbeiten.
  • Warum ist die Wahl wichtig? Bei der Betriebsratswahl bestimmt die Belegschaft die Kolleginnen und Kollegen, die sich für die nächsten vier Jahre um die Belange der Mitarbeiter im Betrieb kümmern.
  • Was machen Betriebsräte? Im Betriebsverfassungsgesetz ist festgelegt, welche Rechte, aber auch Pflichten und welche Aufgaben der Betriebsrat hat. Diese reichen von Arbeitszeit über Urlaub bis hin zur Zeiterfassung. Gerade im Wandel der Medienhäuser überwacht der Betriebsrat die Einführung neuer Systeme und dass bestehende Betriebsvereinbarungen beachtet und umgesetzt werden, ebenso natürlich wie alle Gesetze und Tarifverträge. So kann es bei einer Einstellung zum Beispiel um die Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes gehen oder um die Einordnung in die richtige Tarifgruppe, also ums Geld. Kündigungen sind ohne vorherige Anhörung des Betriebsrats sogar unwirksam./JP

JOURNAL 1/18