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Privatsender: NRW und Bayern wollen Regionalfensterpflicht festschreiben

14. Juni 2023, red.

Nordrhein-Westfalen und Bayern wollen gesetzlich festschreiben, dass die großen Sendergruppen Mediengruppe RTL Deutschland und ProSiebenSat.1 weiterhin verpflichtet werden, Regionalfenster in ihren reichweitenstärksten Programmen einzurichten. Diesen Beschluss haben die beiden Bundesländer bei einer gemeinsamen Tagung der Kabinette am 25. April in München gefasst, wie epd Medien meldet.

Hintergrund ist, dass die aktuelle Formulierung im Medienstaatsvertrag je nach Entwicklung der Marktanteile dazu führen könnte, dass die Regionalfensterpflicht nur einen Konzern trifft. Nach Paragraf 59 des Medienstaatsvertrags sind Regionalfenster „in den beiden bundesweit verbreiteten reichweitenstärksten Fernsehvollprogrammen“ erforderlich. Das betraf bisher die Programme RTL und Sat.1.

Es könnte aber sein, dass der Zuschaueranteil von Sat.1 dauerhaft unter den von Vox sinken könnte, wie dies im März der Fall war. Vox gehört zur Mediengruppe RTL, sodass nach aktueller Rechtslage die RTL-Gruppe Regionalfenster bei RTL und bei Vox anbieten müsste, während ProSiebenSat.1 von der Pflicht befreit wäre. Im Gesamtjahr 2022 hatte Sat.1 mit 5,1 Prozent noch vor Vox mit 4,7 Prozent Marktanteil gelegen.

Gegenüber epd Medien hat NRW-Medienminister Nathanael Liminski (CDU) erklärt, dass Nordrhein-Westfalen und Bayern als Heimat der beiden großen Privatsendergruppen „in besonderer Weise Verantwortung für die Abbildung regionaler Vielfalt“ trügen. Eine Änderung des Medienstaatsvertrags solle klarstellen, dass die Pflicht zur Aufnahme von Regionalfenstern die beiden reichweitenstärksten bundesweiten Fernsehvollprogramme der beiden reichweitenstärksten Sendergruppen betrifft.||

Eine Meldung aus JOURNAL 2/23, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Juni 2023.