Nach mehr als fünfjährigen Verhandlungen mit den ARD-Anstalten hat der DJV mit ARD, Deutschlandradio und Deutscher Welle Eckpunkte für neue tarifliche Versorgungsregelungen für die Angestellten vereinbart. Das sei ein „wichtiger Beitrag zur Zukunftssicherung der betrieblichen Altersversorgung in den Anstalten“, erklärte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall. Nun komme es „darauf an, die Eckpunkte in Tarifverträgen auszuformulieren“.
Die Einigung sieht unter anderem vor, dass die Betriebsrenten an die Höhe der Tarifgehälter gekoppelt bleiben, allerdings mit einem Abschlag von einem Prozent unter den jeweiligen Tarifsteigerungen.
Die Eckpunkte beinhalten ferner eine Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung für die Mitarbeiter, die nach der Kündigung des bisherigen Versorgungstarifvertrags (VTV) der ARD von den Rundfunkanstalten neu eingestellt werden. Erstmals können dann auch befristet angestellte Journalisten betriebliche Altersversorgungsansprüche erwerben. Darüber hinaus gibt es einige Verbesserungen beim bisherigen VTV. Eine vom DJV vorgeschlagene Regelung soll in den nächsten 15 Jahren weitere Versuche politisch motivierter Eingriffe in die betriebliche Altersversorgung der Sender verhindern. Der Kompromiss stellt die Weichen für eine zukunftssichere Altersversorgung, die Beschäftigten und Sendern Planungs-sicherheit gibt.
Die Eckpunkte müssen bis zum 31. Juli in Tarifverträge umgesetzt werden. Der DJV-Gesamtvorstand als Große Tarifkommission wird sich mit den Eckpunkten am 26. Juni befassen.