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Dienstvereinbarungen verabschiedet

DW schafft verbindliche Regeln zum Thema Machtmissbrauch
5. Juni 2020, red.

Bei der Deutschen Welle (DW) haben sich Geschäftsleitung und Gesamtpersonalrat im April auf Dienstvereinbarungen zum Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und zum Schutz vor grenzüberschreitendem Verhalten verständigt. Die Vereinbarungen gelten für alle 3.000 Beschäftigten einschließlich der Freien.

Entsprechende verbindliche Regelungen zum Konfliktmanagement hatten die DJV-Betriebsgruppen an beiden Senderstandorten sowie die örtlichen Personalräte unter Leitung von Daniel Scheschkewitz (Bonn) und Klaus Enderle (Berlin) seit mehr als zwei Jahren gefordert (siehe zuletzt JOURNAL 2/20).

Im Nachgang der #MeToo-Debatte hatte die DW-Geschäftsleitung im vergangenen Jahr eine Richtlinie zum Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz veröffentlicht. Diese erhält nun als Dienstvereinbarung eine höhere Verbindlichkeit.

„Diese Dienstvereinbarung war überfällig“, bekräftigte Scheschkewitz. „Ob sie das Papier wert ist, auf dem sie geschrieben wurde, wird erst die Praxis erweisen. Ein Kulturwandel lässt sich nicht von heute auf morgen verordnen.“

Schutz vor grenzüberschreitendem Verhalten

Eine weitere Dienstvereinbarung unterzeichneten Geschäftsleitung und Gesamtpersonalrat zum Schutz vor grenzüberschreitendem Verhalten. Ziel ist es, Machtmissbrauch zu vermeiden, mutmaßliche Fälle gezielt aufzuklären und zu verfolgen. Beschäftigte werden ermutigt, sich im Konfliktfall – gegebenenfalls auch anonym – an Stellen zu wenden, die dafür eingerichtet wurden. Geregelt werden zudem Abläufe und Strukturen für eine Konfliktbewältigung, die eine schnelle, faire und nachvollziehbare Lösung erlauben.

Intendant Peter Limbourg erklärte, der respektvolle Umgang miteinander sei ein maßgeblicher Bestandteil der Unternehmenskultur in der Deutschen Welle: „Gegenseitige Wertschätzung, Gleichberechtigung und Toleranz sind elementare Werte. Dafür tritt die DW weltweit ein, und das wollen wir gleichermaßen im täglichen Miteinander leben und fördern.“ Deshalb verfolge die DW eine Null-Toleranz-Strategie gegenüber sexueller Belästigung, Diskriminierung, Mobbing und jeder anderen Form von grenzüberschreitendem Verhalten.

Wesentlich sei, dass die Regelungen im Unternehmensalltag gelebt würden, betont auch die Vorsitzende des Gesamtpersonalrats, Ayse Tekin: „Ziel ist es, einen Kulturwandel zum solidarischen Miteinander zu schaffen, in dem Wertschätzung und Respekt bei allen Entscheidungen Maßstab wird und Machtmissbrauch kein Raum gegeben wird.“

Die DW hat angekündigt, die Inhalte der beiden Dienstvereinbarungen in ihr Fortbildungsprogramm einfließen zu lassen. Vor allem in den Führungskräfteschulungen sollen sie besonderes Gewicht erhalten.

Die Rechte der Freien stärken

DW-Intendant Limbourg kündigte zudem an, die Rechte von Freien in der DW zu stärken. Mit einem Erlass sollten die Arbeit der Freien-Vertretungen in der DW legitimiert und die Grundsätze der Zusammenarbeit mit der DW geregelt werden. Nach Aussage von Limbourg soll das Freienstatut dazu beitragen, die Repräsentanz der Kolleginnen und Kollegen zu verbessern. Dies helfe allen Beteiligten in der DW.

Da die Deutsche Welle dem Bundespersonalvertretungsgesetz unterliegt, haben der Gesamtpersonalrat und die Örtlichen Personalräte in Bonn und Berlin kein Verhandlungsmandat für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese stellen rund die Hälfte der Belegschaft. Der DJV macht sich schon lange dafür stark, diese Regelung zu ändern. ||

 

Eine Meldung aus JOURNAL 3/20, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Juni 2020.