Suchmaschinen stellen zunehmend KI-generierte Antworten zur Verfügung, wie etwa die AI-Overviews bei Google. Wenn sie damit falsche Informationen verbreiten, müssen sie haften. Zu diesem Ergebnis kommt das Gutachten „Integration von KI-Anwendungen in Suchmaschinen“, das die Professoren Jan Oster und Christoph Busch im Auftrag der Landesmedienanstalten erstellt haben.
Danach greift das europäische Haftungsprivileg für reine Suchmaschinen oder Hosting-Provider nicht für die KI-generierten Texte in den Übersichten. Denn in diesem Fall listen die Systeme nicht bloß Informationen Dritter auf, sondern generieren neue Texte. Es handelt sich also um eigene Inhalte. Die Landesmedienanstalten fordern nun eine neue Regulierung für die Haftung von KI-Übersichten in Suchmaschinen.
Bislang hat Google das Haftungsprivileg auch für die KI-Übersichten in Anspruch genommen. Dank dieses Privilegs können Suchmaschinen Inhalte, die sie im Internet zusammentragen, ohne Überprüfung für Nutzende als Ergebnisliste zur Verfügung stellen. Ohne diese rechtliche Sonderregel wären Suchmaschinen nicht denkbar, weil die Prüfung der Inhalte angesichts der Massen täglicher Suchanfragen nicht zu bewältigen wäre.
Ende Mai kam ein Urteil des Landgerichts München (Az. 26 O 869/26) zu einem ähnlichen Ergebnis wie das Gutachten der Medienanstalten. Geklagt hatten zwei deutsche Verlage, weil Googles KI-Übersicht Informationen über die Unternehmen verbreitet hatte, die aus ihrer Sicht rufschädigend waren. Das Gericht bestätigte, dass Google für die Inhalte der KI-Übersicht verantwortlich ist, und verhängte eine einstweilige Verfügung./
Eine Meldung aus JOURNAL 2/26, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Juli 2026.