
„Wer kuratiert, haftet, und wer nutzt, zahlt“ – diese beiden zentralen politischen Forderungen zur Plattformregulierung schrieb Andrea Hansen, Vorsitzende des DJV-NRW, der CDU Nordrhein-Westfalen für deren kommendes Wahlprogramm ins Stammbuch. Hansen nahm beim 48. Landesparteitag der CDU NRW am 4. Juli am Themenforum „(Soziale) Medien respekt- und verantwortungsvoll nutzen“ teil. Sie diskutierte in Düsseldorf mit dem Chef der Staatskanzlei, Nathanael Liminski, Markus Beckedahl (Geschäftsführer Zentrum für Digitalrechte) und Tobias Schmid (Direktor der Landesanstalt für Medien NRW) darüber, wie sich Freiheit, Vielfalt und Verantwortung in Medien miteinander verbinden lassen und welche Rolle Plattformen, Regulierungen und der Zugang zu verlässlichen Informationen für einen fairen digitalen Diskurs haben. Die CDU hatte in zwölf Themenforen Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Praxis und Fachwelt eingeladen, um die inhaltlichen Grundlagen für ihr Wahlprogramm 2027 zu legen.
Ein zentrales Problem der Pressefreiheit liegt für Hansen längst in der Frage, welche Inhalte im Netz überhaupt sichtbar werden. Algorithmen treffen als mächtige Gatekeeper mit der Auswahl eine redaktionelle Entscheidung – ohne Redaktion. „Transparenz ist deshalb das Minimum, nicht das Maximum“, betonte Andrea Hansen. „Was Public Value ist, entsteht in unabhängigen Redaktionen, es lässt sich weder von Kalifornien aus programmieren, noch aus Düsseldorf verordnen.“ Sie pochte darauf, dass eine Plattform, die über Reichweite bestimmt, sich de facto verhält wie ein Medium. Deshalb sei eben klar: Wer kuratiert, haftet.
„Der Digitale-Medien-Staatsvertrag, Teil 2, wäre für die Politik die Gelegenheit, das Haftungsprivileg selbst aufzuheben“, schlug Hansen vor. Auch KI
fresse die Sichtbarkeit, von der der Journalismus lebt, und nutze journalistische Inhalte ohne Vergütung. Aber: Wer Inhalte nutze, müsse die Urheberinnen und Urheber dafür bezahlen, forderte Hansen: „Das könnte fair und kollektiv über die Verwertungsgesellschaften laufen und nicht über ein Leistungsschutzrecht, das die Verlage stärkt und die Urheberinnen und Urheber vergisst.“||
Ein Beitrag aus JOURNAL 2/26, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Juli 2026.