Medienszene NRW

Hohe Strafe für DuMont

Kartellamt verhängt Buße wegen Gebietsabsprachen
19. Oktober 2018, Corinna Blümel

Die DuMont Mediengruppe muss wegen verbotener Gebietsabsprachen mit dem Bonner General-Anzeiger (GA) eine hohe Geldbuße zahlen. Insgesamt 16 Millionen Euro hat das Bundeskartellamt der Mediengruppe und zwei beteiligten Personen auferlegt. Das heutige Management will nach eigenen Angaben nichts von den Vorgängen aus der damaligen Zeit gewusst haben, wie der Branchendienst epd Medien mit Bezug auf ein Schreiben im DuMont-Intranet meldet.

Nach Mitteilung des Kartellamts haben die DuMont-Gruppe und die beiden Beteiligten – eine „verantwortliche Person“ und ein Rechtsanwalt – die Vorwürfe eingeräumt und einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zugestimmt. Bei der Bußgeldfestsetzung sei darüber hinaus berücksichtigt worden, „dass das Unternehmen bei der Aufklärung der Zuwiderhandlungen mit dem Bundeskartellamt kooperiert hat“. Die verhängten Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Der Verlag Neusser und der Bonner General-Anzeiger gehen ohne Bußgeld aus dem Verfahren hervor, weil sie die Vereinbarung in einem Kronzeugenantrag beim Kartellamt bekannt gemacht hatten.

Wegen verbotener Gebietsabsprachen muss die Kölner Mediengruppe DuMont ein hohes Bußgeld zahlen. | Foto: txt
Wegen verbotener Gebietsabsprachen muss die Kölner Mediengruppe DuMont ein hohes Bußgeld zahlen. | Foto: txt

Meist nur ein unbestätigter Verdacht

Der Fall bestätigt einen Verdacht, der seit Jahren in der Welt ist: Danach verzichten Medienhäuser auf echten Wettbewerb und sprechen unter der Hand ab, wer welche Gebiete bekommt. Damit das freiwillige Zurückweichen nicht zu augenfällig wird, dünnen sie in den betreffenden Rückzugsgebieten zunächst die lokale Berichterstattung aus, stellen vielleicht sogar von der frühmorgendlichen Zustellung durch Boten auf die deutlich spätere Auslieferung per Post um. Nach einiger Zeit wird die geschwächte Ausgabe „mit Bedauern“ eingestellt, weil die Abozahlen im dem jeweiligen Verbreitungsgebiet einfach zu stark gesunken sind. Nur zu belegen sind diese Vorwürfe eben in der Regel nicht.

Es sei denn, es gibt einen Whistleblower oder einer der Beteiligten Geschäftspartner packt aus. Wie im vorliegenden Fall, wo das Kartellamt für die Regionen Bonn und Rhein-Sieg eine solche Absprache zwischen der Bonner Zeitungsdruckerei und Verlagsanstalt H. Neusser GmbH (Bonner GA) und DuMont (Kölnische Rundschau) nachweisen kann.
Getroffen wurde die Vereinbarung im Dezember 2000 und 2005 durch gegenseitige Beteiligungen und die Einräumung eines Vorkaufsrechts der DuMont-Gruppe an der Gruppe Bonner General-Anzeiger abgesichert. Erst im Jahr 2016 soll sie ausgelaufen sein.

Bewusst verschleiert

Danach hatten die Verlage ihre Verbreitungsgebiete bei Bonn durch den „faktischen Rückzug von jeweils einer der konkurrierenden Zeitungen“ untereinander aufgeteilt, erklärte nun das Kartellamt. Obwohl dies für die fusionskontrollrechtliche Bewertung der gegenseitigen Beteiligungen von entscheidender Bedeutung war, haben die Medienhäuser dem Bundeskartellamt diesen Sachverhalt bewusst verschwiegen. Zur Verschleierung waren sie sogar in die Schweiz ausgewichen, um die verbotenen Vereinbarungen notariell zu besiegeln.

Dass diese Vorgänge jetzt durch Offenlegung eines der beteiligten Verlage aufgedeckt wurden, ist erfreulich. Rückgängig machen lässt sich der Schaden dadurch allerdings nicht, wie DJV- Bundesgeschäftsführer Kajo Döhring gegenüber dem WDR-Fernsehen betonte: „Hier wurden einfach Fakten geschaffen.“ Auch der NRW-Landesvorsitzende Frank Stach zeigte sich empört über die kriminellen Energien der Verlage: „Es ist nicht hinnehmbar, dass die publizistische Vielfalt durch solche verbotenen Absprachen beeinträchtigt wird.“

Der DJV und seine Landesverbände warnen immer wieder vor weiteren Einschränkungen der Medienvielfalt durch Gebietsabsprachen, aber auch durch Zentralredaktionen mit riesigen Abdeckungsraten sowie durch Inhaltekooperationen gerade im Lokalen.

Neue Regelungen Kartellrecht

Erforderlich sind nach Ansicht der Journalistengewerkschaft neue Regelungen im Kartell- und Wettbewerbsrecht, die echte publizistische Vielfalt wahren helfen. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen erlaubt verlagswirtschaftliche Kooperationen zur Stärkung der wirtschaftlichen Basis für den intermedialen Wettbewerb. Das gilt allerdings nicht für reine Preis- und Kundenabsprachen oder Gebietsabsprachen, wie sie hier stattgefunden haben. „Solche Vereinbarungen, die auf den Ausschluss von Wettbewerb zwischen Verlagen gerichtet sind, sind auch nach der neu eingeführten pressespezifischen, kartellrechtlichen Ausnahmevorschrift verboten“, erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts.

Der DJV-NRW hatte bereits im Februar in einem Bericht im JOURNAL über Durchsuchungen in der DuMont-Zentrale und über mutmaßliche kartellrechtliche Verletzungen seitens der Verlage berichtet (siehe JOURNAL 1/18, „Kaufgerüchte im Rheinland“). Damals ging es um den anstehenden und inzwischen vollzogenen Verkauf des Bonner GA an die Mediengruppe Rheinische Post (siehe auch JOURNAL 3/18). Unklar war seinerzeit noch, ob dies ein geplanter Vorgang zwischen den Verlagen war (um alte Verfehlungen zu bereinigen, ehe sie im Zuge des Verkaufs unfreiwillig ans Licht kommen) oder ob die Bonner sich als Kronzeuge zur Verfügung gestellt hatten.

 

Ein Beitrag aus JOURNAL 5/18 – dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Oktober 2018.