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Rechtsstreit zu dortmund.de: Lensing geht vors Verfassungsgericht

5. April 2023, red.

Der Rechtsstreit über den städtischen Internetauftritt dortmund.de wird vor dem Bundesverfassungsgericht fortgesetzt: Der Dortmunder Verlag Lensing-Wolff (Ruhr Nachrichten, ruhr24.de) will das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Juli 2022 nicht akzeptieren (AZ: 1 BvR 1742/22) und hat Klage in Karlsruhe eingereicht.

Der BGH hatte entschieden, dass das kommunale Portal dortmund.de nicht gegen das Gebot der Staatsferne der Presse verstoße: dortmund.de sei – trotz einzelner unzulässiger Texte – in der Gesamtbetrachtung nicht presseähnlich und stelle daher keine zu große Konkurrenz für die freie Presse dar. Der BGH hatte damit die Revision des Verlags Lensing-Wolff gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm zurückgewiesen (siehe JOURNAL 3/22).

Der Rechtsstreit geht auf das Jahr 2017 zurück. Damals berichtete die Stadt auf ihrem Portal dortmund.de mit eigenen Reporterinnen und Reportern über kommunale Veranstaltungen, aber auch über Sport und kulturelle Ereignisse. Sogar bezahlte Anzeigen gab es seinerzeit auf der Seite. Diese sind verschwunden, und auch die Berichterstattung wurde zwischenzeitlich zurückgefahren.

Eine Meldung aus JOURNAL 1/23, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im April 2023.