MEDIENSZENE NRW

RTL gewinnt gegen Helios-Kliniken

19. Dezember 2018, red.

Nach zweijährigem Streit um eine Krankenhaus-Reportage in der RTL-Reihe „Team Wallraff – Reporter undercover“ hat RTL vor dem Oberlandesgericht Hamburg einen Sieg errungen. Das OLG hob ein Urteil des Landgerichts Hamburg auf, wonach heimlich gefilmte Aufnahmen des Wallraff-Teams unzulässig seien.

Günter Wallraff | Foto: RTL /Stefan Gregorowius
Günter Wallraff | Foto: RTL /Stefan Gregorowius

Umstritten waren Teile der Sendung „Katastrophale Missstände in deutschen Krankenhäusern“ aus dem Jahr 2016, für die RTL bzw. deren Produktionstochter InfoNetwork mit versteckter Kamera in einer Klinik in Wiesbaden gedreht hatte. Nach einer einstweiligen Verfügung hatte das Landgericht Hamburg dem Sender im Sommer 2017 untersagt, das Material weiterzuverbreiten. Das Landgericht war der Auffassung, es sei möglich gewesen, die beanstandeten Mängel ohne versteckte Kamera aufzudecken. RTL hat dies stets bestritten und nun in zweiter Instanz Recht bekommen. Das OLG Hamburg hat das Urteil des Landgerichts aufgehoben und die Klage der Helios-Klinik abgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

RTL-Chefredakteur Michael Wulf zeigte sich erfreut über das Urteil. Und Günter Wallraff erklärte, dies sei „ein guter Tag für den aufklärenden, investigativen Journalismus und ein schlechter Tag für all die, die sich aus der Verantwortung stehlen und stattdessen mit ihren Klagen die Pressefreiheit einschränken wollen”.||

Eine Meldung aus JOURNAL 6/18 – dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Dezember 2018.