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Vermögen: Erzbistum nicht zur Auskunft verpflichtet

15. Februar 2021, cbl

Das Erzbistum Köln ist presserechtlich nicht verpflichtet, Auskunft darüber zu erteilen, wie es sein Vermögen anlegt. Das gilt auch für Einnahmen aus Kirchensteuern. So hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster nach einer mündlichen Verhandlung per Videokonferenz am 19. Januar entschieden (Aktenzeichen: 15 A 3047/19). In der Begründung heißt es, zwar seien Behörden in NRW nach dem Landespressegesetz verpflichtet, der Presse die Auskünfte zu erteilen, die zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe erforderlich seien. Das Erzbistum sei aber keine Behörde im Sinne des Presserechts. Das Selbstbestimmungsrecht in innerkirchlichen Angelegenheiten umfasse nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch den Bereich der Vermögensverwaltung.

Weil die Kirchen bei der Erhebung von Kirchensteuern hoheitlich handelten, unterlägen sie an dieser Stelle einer presserechtlichen Auskunftspflicht, so das OVG. Aber die Verwaltung kircheneigenen Vermögens, auch soweit es aus Steuereinnahmen stamme, sei von diesem Steuererhebungsverfahren zu trennen. Auch die landesgesetzlich vorgesehene staatliche Aufsicht über die Vermögensverwaltung der Bistümer, auf welche die Klägerin sich berufen hatte, lasse nicht den Schluss zu, dass die Vermögensverwaltung eine öffentliche bzw. hoheitliche Aufgabe sei.

Geklagt hatte die Journalistin Annika Joeres vom Recherchenetzwerk Correctiv. Sie wollte erfahren, in welche Anlageformen (Aktien/Anleihen/Investmentfonds) und bei welchen Unternehmen das Erzbistum seine Einnahmen aus Kirchensteuern investiert hat und wie hoch die jeweiligen Geldbeträge sind. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln die Klage abgewiesen. Nun blieb auch die Berufung der Klägerin erfolglos.

Damit bleiben „drei Milliarden Euro, investiert vom Erzbistum Köln, vorerst ein Geheimnis“, schreibt Annika Joeres auf correctiv.de und fragt: „Warum sperrt sich die katholische Kirche und insbesondere das Erzbistum Köln mit allen Mitteln dagegen, ihre Geldanlagen zu veröffentlichen?“Seit Jahrhunderten halte die Kirche ihr Vermögen weitestgehend geheim. Auch in den Geschäftsberichten, die die Bistümer seit einigen Jahren veröffentlichten, seien viele Details nicht ausgewiesen. So enthielten die Berichte nur die insgesamt investierte Summe, nicht aber die Namen der Firmen, in die die Kirche Geld angelegt habe.

Seit 2016 versucht Correctiv von den Bistümern in Deutschland zu erfahren, wie sie ihr Kirchenvermögen anlegen. Das Recherchenetzwerk will nun prüfen, ob es Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt. Eine Revision hat der Senat nicht zugelassen. Möglich wäre nur eine Nichtzulassungsbeschwerde, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheiden müsste.

Der Fall zeigt: Das Erzbistum Köln tut sich nicht nur im Fall des Gutachtens über sexualisierte Gewalt (siehe „Maulkorb statt Vertrauen„) schwer mit der Auskunft gegenüber Medien.


Eine Meldung aus JOURNAL 1/21, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Februar 2021.