THEMA | KI im Journalismus

Wer hat’s gemacht?

14. Juni 2023, Bettina Blaß
Helmut Verdenhalven, BDZV | Foto: BDZV
Helmut Verdenhalven, BDZV | Foto: BDZV

ChatGPT und andere chatbasierte KI-Modelle werden mit Informationen aus dem Internet trainiert, also mit Texten, die andere geschrieben haben, und Bildern, die Künstlerinnen und Künstler sowie Fotografinnen und Fotografen gemacht haben. Entsprechend geht es bei KI auch um Urheberrechts- und Lizenzfragen. Helmut Verdenhalven, Leiter Medienpolitik beim Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) hat die Fragen des JOURNALs per Mail beantwortet.

JOURNAL: Wie steht der BDZV zum Einsatz von ChatGPT und anderen KI-en im redaktionellen Alltag?

Helmut Verdenhalven: Eine verantwortungsvolle, derzeit auch im Presserat diskutierte Nutzung von KI-basierten Werkzeugen eröffnet dem Journalismus enorme neue Möglichkeiten und kann einen wichtigen Beitrag zu seinen ökonomischen Grundlagen leisten.

JOURNAL: Welche Gefahren und Risiken sehen Sie für die Medienbranche durch ChatGPT und andere KI-en?

Verdenhalven: Wesentliche Teile von KI-Modellen befinden sich in den Händen digitaler Gatekeeper. Eine solche Konzentration von Macht im Bereich von Inhalteerstellung und -vertrieb hat es noch nie gegeben. Aus dieser Markt- und Meinungsmachtkonzentration bei wenigen US-amerikanischen und chinesischen Unternehmen ergeben sich vielfältige Herausforderungen, die das Kartell-, Medien- und Urheberrecht und Fragen der Demokratiesicherung berühren. Von all dem ist auch die Medienbranche betroffen.

JOURNAL: Welche Probleme sehen Sie in Zusammenhang mit Urheberrecht, Lizenzen und Leistungsschutzrecht?

Verdenhalven: Eine Verwertung von Angeboten der Journalistinnen und Journalisten und Verlage durch KI-Sprachmodule für die Veröffentlichung konkurrierender Inhalte ist unseres Erachtens nur mit einer Lizenz zulässig. Wir sind der Auffassung, dass KI-Anbieter, die Angebote von Journalistinnen und Journalisten sowie Verlagen als Grundlage für konkurrierende KI-Veröffentlichungen verwenden wollen, die Zustimmung der Betroffenen einholen müssen. Wenn sich herausstellen sollte, dass das geltende Recht keinen hinreichenden Schutz der Verlage und Urheberinnen und Urheber gegen die Ausbeutung ihrer Leistung durch konkurrierende KI-Veröffentlichungen bietet, muss es angepasst werden./

Die Fragen stellte Bettina Blaß.

 

Titelthema KI

Ein Beitrag aus JOURNAL 2/23, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Juni 2023.