Für arbeitnehmerähnliche freie Journalistinnen und Journalisten an länderübergreifenden öffentlich-rechtlichen Sendern wie dem Deutschlandradio gilt künftig das Gleiche wie für die arbeitnehmerähnlichen Freien etwa beim WDR: Ihre Interessen werden von den Personalräten im gleichen Umfang vertreten wie die der Festangestellten. Dafür sorgt die Novelle des Bundespersonalvertretungsgesetzes, die der Bundestag am 22. April verabschiedet hat. Danach haben arbeitnehmerähnliche Freie zum Beispiel bei Deutschlandradio und Deutscher Welle das aktive und das passive Wahlrecht für die Arbeitnehmendenvertretungen der Sender. Ausgenommen bleiben solche Freien, die maßgeblich an der senderübergreifenden Programmgestaltung beteiligt sind. Der DJV hatte diesen Ausschluss kritisiert, geht aber davon aus, dass nur wenige Freie davon betroffen sind. Ansonsten sind mit der Novelle die meisten Änderungswünsche des DJV umgesetzt.
Zudem hat der Bundestag am 20. Mai das Betriebsverfassungsrecht mit einer Novelle an moderne Arbeitsformen angepasst. Diese regelt unter anderem die Sitzungsführung und Beschlussfassung per Videokonferenz für Betriebsräte und erleichtert das Arbeiten im Homeoffice, die Einbettung künstlicher Intelligenz in Arbeitsprozesse sowie die Wahl von Betriebsräten in kleinen und mittelgroßen Betrieben. Der DJV begrüßte die Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung, kritisierte aber den unzureichenden Kündigungsschutz für Kolleginnen und und Kollegen, die sich durch ihren Einsatz für eine Betriebsratswahl einem besonderen Kündigungsrisiko aussetzen, und die Beibehaltung des Tendenzschutzes./
Eine Meldung aus JOURNAL 3/21, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Juni 2021.