MEDIENPOLITIK

Medienpolitik: Nägel mit Köpfen

Landesregierung setzt erste Vorhaben zügig um
21. Februar 2018, Corinna Blümel

In der Medienpolitik haben sich die Regierungsparteien CDU und FDP viel vorgenommen (vgl. JOURNAL 6/17). Erste Vorhaben wurden bereits umgesetzt – etwa eine höhere Förderung für die Film- und Medienstiftung NRW. Diese erhält im laufenden Jahr knapp 14,5 Millionen Euro. Eine Steigerung von 2,5 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr und zugleich die höchste Landesbeteiligung seit Gründung der Stiftung 1991. Die rot-grüne Vorgängerregierung hatte den Förderetat in zwei Schritten auf zuletzt 9,6 Millionen Euro gekürzt.

Ebenfalls im Januar hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem EU-Vorschriften zum Datenschutz in Landesrecht umgesetzt werden. Dabei geht es unter anderem um das datenschutzrechtliche Medienprivileg wie den Quellen- und Informantenschutz.

Unter den medienpolitischen Vorhaben sind einge, die Entscheidungen von Rot-Grün zurückdrehen sollen. Das hat Medienstaatssekretär Nathanael Liminski (CDU) bei verschiedenen Gelegenheiten erkennen lassen. Die Begründung lautet in vielen Fällen: Bürokratieabbau.

Änderungen am WDR-Gesetz

Änderungsbedarf sieht die Landesregierung zum Beispiel beim WDR-Gesetz, wie Liminski in der öffentlichen Sitzung des WDR-Rundfunkrats am 26. Januar erläutert hat. Das betrifft die Wahlverfahren zur Besetzung der WDR-Aufsichtsgremien und die geplante 2. Stufe der Werbezeitenreduzierung im Hörfunk.

Geplant sind dafür mehrere Novellen. Die erste hat der Landtag am 17. Januar verabschiedet und damit die Amtszeit des Verwaltungsrats um ein Jahr bis Ende 2019 verlängert. In der gewonnenen Zeit will Schwarz-Gelb entscheiden, wie das Gremium künftig besetzt werden soll. Nach jetziger Gesetzeslage wird der Verwaltungsrat bei der nächsten Wahl zum „Expertengremium“. Für dessen Besetzung hatte Rot-Grün komplexe Bestimmungen ins WDR-Gesetz geschrieben, die die Landesregierung nun entschlacken will.

Mehr Zeit bleibt auch bis zur geplanten weiteren Werbezeitenverkürzung im WDR-Hörfunk. Die Regierungsparteien wollen zunächst evaluieren, welche wirtschaftlichen Auswirkungen die Reduzierung für den WDR, aber auch für den NRW-Lokalfunk hat. Seit Anfang 2017 darf der WDR-Hörfunk maximal 75 Minuten Werbung in bis zu zwei Programmen ausstrahlen. Die zweite Stufe sieht eine Reduzierung auf 60 Minuten und eine Hörfunkwelle vor. Der bereits vorliegende Entwurf für die nächste WDR-Gesetz-Novelle sieht vor, diese 2. Stufe auf den 1. Januar 2021 (statt 2019) zu verschieben.

Weitere Vorhaben zum WDR-Gesetz will die Landesregierung nach Aussage Liminskis im laufenden Jahr beraten.

Bei der anstehenden Novelle des Landesmediengesetzes (LMG) soll die Stiftung für Lokaljournalismus „Vor Ort NRW“ wieder in die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) integriert werden. Gegen die Gründung der Stiftung hatten die damaligen Oppositionsparteien CDU und FDP 2014 heftig protestiert. Jetzt erklärte Liminski, die Konstruktion habe sich nicht bewährt. Künftig könne die LfM wieder über ihren ganzen Etat verfügen.

„Zeitgemäße Liberalisierung“

Wie schon an anderen Stellen bekannte sich der Medienstaatssekretär in der Rundfunkratssitzung zu einem starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, forderte aber auch tragfähige Rahmenbedingungen für die anderen Markteilnehmer. Das müsse auch bei der Modernisierung des Telemedienauftrags, also der Regelung der öffentlich-rechtlichen Internetangebote, berücksichtigt werden. Liminski forderte eine „zeitgemäße Liberalisierung“ für die audiovisuellen Netzinhalte, aber zugleich eine strengere Definition der Presseähnlichkeit.

Liminski lobte in diesem Zusammenhang den Internetauftritt des WDR, der nach dem Relaunch im Dezember weniger textlastig sei. Für die anstehende Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks forderte er eine konstruktive Debatte und warnte davor, „schwarzer Peter zu spielen“. Das beschädige die Verlage genauso wie die Öffentlich-Rechtlichen. Damit entzögen sich beide Seiten letztlich „gegenseitig die Legitimation“.||

 

JOURNAL 1/18