Die Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) hat am 19. März die Ausschreibung der freien UKW-Frequenzen zum nächstmöglichen Zeitpunkt beschlossen. Es handelt sich um die sogenannte zweite landesweite Kette mit 27 Frequenzen, die bis zu 6,5 Millionen Menschen in NRW erreichen kann. Sobald die Ausschreibung im Ministerialblatt NRW veröffentlich ist, haben Antragsteller zwei Monate Zeit, ihre Anträge einzureichen.
LfM-Direktor Tobias Schmid geht davon aus, dass mehrere Bewerbungen eingehen. Dann werde die Medienkommission im August ein Verständigungsverfahren einleiten. Einigen sich die Bewerber nicht (wovon auszugehen ist), wird entsprechend der Regelung im Landesmediengesetz (LMG) die Medienkommission entscheiden; das könnte im Oktober oder November passieren.
Das LMG nennt fünf Kriterien, die für eine Entscheidung wichtig sind: Neben der Angebots- und der Anbietervielfalt, dem Angebot journalistischer Inhalte und einem Digitalkonzept insbesondere im Bereich DAB+ geht es um den Beitrag zur strukturellen Sicherung des lokalen Hörfunks in NRW. Dabei wird es nicht ausreichen, wenn Bewerber darlegen, dass sie bereits lokale Angebote machen. Schmid zufolge müssen nicht alle Vorgaben eingehalten werden, um den Zuschlag zu erhalten. Der Gesetzgeber habe im LMG festgelegt, was er für unterstützenswert hält, die Gewichtung nehme die Medienkommission vor.
Die LfM hatte die UKW-Kette (in kleinerem Umfang) schon einmal ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt im Januar 2015 Metropol FM, dagegen hatte der Mitbewerber deinfm (hinter dem radio NRW und die Lokalradios in NRW stehen) geklagt. Im Oktober 2019 hatte die Medienkommission die Vergabeentscheidung von 2014 aufgehoben und den Weg für eine Neuausschreibung der Frequenzen frei gemacht, daraufhin wurde die Klage zurückgezogen (siehe auch Alles auf Null, JOURNAL 1/19).
Darüber hinaus hat die Medienkommission in ihrer März-Sitzung entschieden, dass die LfM das weitere Verfahren für die Vergabe der landesweiten DAB+-Bedeckung einleitet. Für die 16 Kapazitäten haben sich zwölf Hörfunkanbieter mit 13 Programmen beworben sowie drei Plattformanbieter – letztere jeweils für die Gesamtkapazität. Da alle Bewerber die Zulassungskriterien erfüllen, gibt es zu wenig Kapazitäten. Nun wird in einem Verständigungsverfahren ausgelotet, ob die Bewerber sich untereinander einigen können. Möglich wäre zum Beispiel, dass ein Plattformbetreiber den Zuschlag für die Gesamtkapazität erhält und den zwölf Hörfunkanbietern Plätze für ihre Programme zusichert.
Kommt keine Verständigung zustande, entscheidet die Medienkommission, ob sie einem Plattformbetreiber den Zuschlag gibt oder den zwölf Hörfunkanbietern. Das könnte nach Schmids Angaben in der Mai-Sitzung der Medienkommission erfolgen. Unter den Hörfunkanbietern ist auch radio NRW, das den Namen des geplanten Programms aber noch nicht veröffentlichen will. Neben Schlagerradios bewerben sich auch Programme mit Rock- und Hit-Musikformaten, ein Sportsender sowie das Domradio aus Köln./
Eine Meldung aus JOURNAL 2/21, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im April 2021.