Nachdem Sachsen-Anhalt die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent gekippt hat, müssen die öffentlich-rechtlichen Sender vorerst ohne die eingeplanten Mehreinnahmen auskommen. Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio Ende Dezember abgewiesen. Die Begründung: Die Anstalten hätten nicht ausreichend belegt, dass ihnen irreversible Schäden entstehen, wenn die Beitragsanpassung nicht zum 1. Januar kommt. Im Hauptsacheverfahren rechnen die klagenden Sender sich jedoch gute Chancen aus, dass das Verfahren mit der externen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) Bestand haben und dass deren Empfehlung schließlich umgesetzt wird.
Der ARD-Vorsitzende und WDR-Intendant Tom Buhrow hatte am 22. Dezember nach dem Stopp der Beitragserhöhung gewarnt, man werde es „sehen und hören“, dass die Mittel fehlten. Die Sender müssten jetzt ihre Finanzplanungen anpassen. In einem Interview mit dem Kölner Stadt-Anzeiger zeigte Buhrow sich Ende Januar zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht im Sinne der öffentlich-rechtlichen Sender entscheiden werde. „Unsere Rechtsposition ist klar: Durch die Nichtabstimmung in Sachsen-Anhalt ist der Staatsvertrag zunächst nicht zustande gekommen. Wir sehen darin einen klaren Bruch des Verfassungsrechts“, erläuterte er die Position der Anstalten.
Investitionen schieben
Mehrere Sender werden wohl Investitionen oder innovative Projekte verschieben müssen, um die fehlende Erhöhung auszugleichen. Einige Anstalten haben zudem die für April geplante Gehaltserhöhung für ihre Beschäftigten zurückgezogen, darunter das Deutschlandradio. Dort hat der Tarifvertrag zwar noch eine Laufzeit bis Ende März 2022, er enthielt aber das Recht auf Sonderkündigung zum 1. April 2021, „auszuüben bis spätestens 15.01.2021, sofern der Rundfunkbeitrag niedriger als von der KEF empfohlen angepasst werden sollte“. Diese Option hat der Sender nun umgesetzt.
Deutschlandradio-Intendant Stefan Raue nannte dies gegenüber dpa „eine leider notwendige Maßnahme“, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern viel abverlange.
Der Tarifvertrag beim WDR enthält diese Sonderkündigungsklausel nicht. Trotzdem gehen die Beschäftigten auch hier davon aus, dass der Sender nun noch genauer aufs Geld schaut als vorher schon. Insbesondere die Freien fürchten, dass sich mögliche zusätzliche Sparmaßnahmen auf ihr Auftragsvolumen und ihre Honorareinkünfte auswirken werden.
Diskussion beim DJV-Thementag
Was die ausgesetzte Beitragsanpassung bedeutet, diskutierte Ende Januar auch der DJV-Thementag Rundfunk. Dort erklärte der KEF Vorsitzende Heinz Fischer-Heidlberger, dass er ein zügiges Urteil zugunsten der klagenden Anstalten erwartet. Durch den Stopp der Beitragserhöhung rechne er zunächst nicht mit tiefgreifenden Programmeinschnitten, sagte Fischer-Heidlberger. Bis Jahresende könnten die Sender trotz der fehlenden Beitragsanpassung wohl noch durchhalten. Dann allerdings gehe es massiv ans Programm, prognostizierte der KEF-Vorsitzende.
Der digitale Thementag zu Rundfunkthemen war der erste in einer vierteiligen Veranstaltungsreihe, die der DJV seit Anfang des Jahres durchführt. Sie dient dazu, wichtige Themen zu diskutieren, über die sich normalerweise der Verbandstags im November ausgetauscht hätte. Dieser musste coronabedingt ausfallen (siehe JOURNAL 6/20).
Diskussionsteilnehmer der Thementage sind die Delegierten des DJV-Verbandstags sowie interessierte DJV-Mitglieder. Nichtmitglieder können per Live-Stream folgen./
Eine Meldung aus JOURNAL 1/21, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Februar 2021.