Symbolbild. Beleuchteter Hinweis auf einen Notausgang.
Was tun, wenn es finanziell eng wird? Der schnelle Ausweg kann in die Irre führen. | Foto: Corinna Blümel
 
SOZIALE ABSICHERUNG |

Coronakrise: Wenn Stundungen teuer werden

Der scheinbar einfachste Weg ist oft nicht der beste
28. Mai 2020, Bettina Blaß

Kurzarbeit beim Kölner Stadt-Anzeiger, bei RTL und vielen anderen Medienhäusern. Wegbrechende Aufträge für freie Journalistinnen und Journalisten – speziell in den Ressorts Kultur und Sport. Aber auch Selbstständige im PR-Bereich sind betroffen, wenn bei ihren Auftraggebern das entsprechende Budget gekürzt wurde. Christian Weihe, Justiziar beim DJV-NRW, bekommt momentan viele Anrufe mit Fragen, die vor wenigen Monaten noch kein Thema waren: „Kurzarbeit und Corona-Soforthilfen machen derzeit einen großen Teil unserer Arbeit aus“, sagt er.

Die Probleme sind seit dem ersten Schock eher größer geworden: Im dritten Monat der Coronakrise sind bei einigen Kolleginnen und Kollegen die Rücklagen aufgebraucht. Bei vielen Freien dürfte das finanzielle Problem überhaupt erst zeitverzögert einsetzen, denn sie warten oft lange auf ihre Honorare. Es kann also sein, dass in den ersten Monaten der Coronakrise noch Honorare aus Januar oder Februar auf dem Konto eingingen. Doch wer seit Anbruch der Krise weniger oder gar keine Aufträge akquirieren konnte, merkt jetzt oder in den kommenden Wochen, dass Geld fehlt.

Egal ob im Auftragsloch oder in Kurzarbeit: Die laufenden Kosten müssen natürlich weiterhin gestemmt werden – Miete oder Kreditraten, Strom, Wasser und Lebenshaltung allgemein. Für viele klingt es da attraktiv, dass noch bis zum 30. Juni die Miete und die Kosten für Telefon sowie Strom gestundet werden dürfen. Das kann aber in eine Schuldenspirale führen.

Am besten sofort handeln

Wer jetzt merkt, dass es schwierig werden könnte, im Juni oder später fällige Zahlungen und Rechnungen zu begleichen, sollte sofort handeln (siehe Kasten unten: „Stundungs- und Sparmöglichkeiten in der Coronakrise“). Natürlich sollte man unterscheiden, ob die persönliche finanzielle Zwangslage ein kurzfristiges Problem ist oder länger dauern könnte: „Wird das Geld nur für einige Monate eng, sollte man ein Gespräch mit dem Bankberater suchen. Eventuell kann der Dispo erhöht oder ein Überbrückungskredit angeboten werden. Das spart unnötig hohe Zinszahlungen“, sagt Josephine Holzhäuser, Finanzexpertin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Dass sich das lohnen kann, zeigt das Beispiel der Targobank. Der Zinssatz für die eingeräumte Kontoüberziehung liegt bei 12,43 Prozent, bei der geduldeten jedoch schon bei 15,43 Prozent. Bei der Deutschen Bank liegen die Kosten bei 10,9 Prozent beim Dispo, bei der geduldeten Kontoüberziehung sind es 14,9 Prozent.

Ist offensichtlich, dass sich die Situation in den kommenden Monaten nicht bessern wird, sollte man schauen, ob man wirklich schon alle Ausgaben – von Anschaffungen über Abos und Beiträge bis hin zu den Lebenshaltungskosten – so weit reduziert hat, wie das möglich ist. „Außerdem sollte man prüfen, ob man die Sparraten zum Beispiel bei der Lebensversicherung oder für Versicherungsbeiträge aussetzen kann“, rät Josephine Holzhäuser.

„Eine Beitragsfreistellung oder Stundung sind in diesem Fall gute Optionen. Voreilig kündigen sollte man aber weder einen Sparvertrag noch eine Versicherung. Hier sollte man sich vorab informieren oder beraten lassen“, sagt die Finanzexpertin. „Denn wer einen alten Vertrag mit guten Zinsen kündigt, wird kein vergleichbares Produkt mehr nach der Coronakrise bekommen.“ Auch Verträge, die mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt sind, sollte man nicht vorschnell kündigen. Schließlich würde diese dann auch wegfallen.

Wichtig zu wissen rund um Stundungen

So hilfreich die Stundungsmöglichkeiten im Moment sein mögen: Sie haben auch einige Tücken. Grundsätzlich gelten sie nur für Verträge, die vor dem 8. März geschlossen wurden. Wer stunden will, muss außerdem nachweisen, dass die finanziellen Probleme durch die Coronakrise ausgelöst wurden – beispielsweise, weil man jetzt in Kurzarbeit ist. Der Anbieter darf in der Stundungszeit den Vertrag weder kündigen noch Verzugszinsen verlangen, die ausstehenden Gebühren müssen jedoch später in voller Höhe gezahlt werden. Das gilt natürlich auch für gestundete Steuern.

Hinweis

Hat man im Juni etwa Strom und Telekommunikationskosten in Höhe von insgesamt 110 Euro gestundet, kann das bedeuten, dass man im Juli die ausstehenden 110 Euro zusammen mit den dann anfallenden Abschlägen bezahlen muss, also 220 Euro. Wenn man schon vorher gestundet hatte oder die Stundungsregelung verlängert wird, wächst der Schuldenberg mit jedem Monat um weitere 110 Euro an. Bei unverändert schlechter Einnahmesituation kann diese Summe später im Jahr zu einem Problem werden.

„Da es keine gesetzlichen Vorgaben gibt, steht es den Unternehmen frei, dem Kunden Ratenzahlung anzubieten oder die gesamte geschuldete Summe in einem Monat zu verlangen“, erklärt Antje Kahlheber, Projektleiterin Energiekostenberatung bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Unserer Erfahrung nach sind zumindest die Strom- und Gas-Grundversorger oft zu einer Zahlungsvereinbarung bereit, bei überregionalen Versorgern sieht das anders aus.“

Sonderfall: Stundung von Miete und Kreditraten

Zwar klingt es auch verlockend, für einige Monate die Zahlungen für die Mietwoh­nung, das Büro oder die Raten für die noch nicht abbezahlte Immobilie einbehalten zu können. Aber natürlich müssen auch diese ausstehenden Beträge später nachgezahlt werden (siehe Kasten Beispielrechnung Miete).

„Der Vermieter darf dafür sogar Verzugszinsen in Höhe von 4,12 Prozent verlangen“, sagt Jutta Hartmann, Pressesprecherin beim Deutschen Mieterbund. Dieser fordert von der Regierung, dass die Verzugszinsen nicht gezahlt werden müssen. Bisher gibt es dazu aber keine Entscheidung. Wird die Möglichkeit zur Stundung um drei Monate verlängert, erhöht sich der Schuldenberg weiter Monat für Monat.

Beispielrechnung Miete

Wer eine Miete von 850 Euro warm im Monat zahlt und diese für Juni stundet, muss bis zum 30. Juni 2022 850 Euro plus etwa vier Prozent Zinsen (auf zwei Jahre gerechnet rund 70 Euro) zahlen. Falls Sie damit bis zum letztmöglichen Zahlungstermin warten, würden im Juni 2022 – zusammen mit der Miete für den betreffenden Monat – rund 1.770 Euro fällig. Diese Rechnung gilt für jeden Monat, in dem Sie die Miete stunden. Damit diese Summe dann wirklich zur Verfügung steht, sollten Sie so schnell wie möglich beginnen, sie anzusparen. Rein rechnerisch müssten Sie für jede gestundete Miete 24 Monate lang jeweils 38,34 Euro im Monat zurücklegen. Nutzen Sie dafür am besten ein Tagesgeldkonto. So kommen Sie nicht in die Gefahr, das Geld anderweitig auszugeben.

Alternativ schlägt der Mieterbund vor, mit dem Vermieter eine Stundungsvereinbarung zu treffen. „So könnte der Mieter beispielsweise jeden Monat ein Fünftel der noch ausstehenden Miete begleichen“, sagt Jutta Hartmann. Mitglieder im Mieterbund sollten sich dort beraten lassen./bb

Hinzu kommt: „Üblicherweise darf der Vermieter kündigen, wenn man mit zwei Monatsmieten im Rückstand ist – und zwar fristlos. Diese Regelung gilt nicht, wenn man wegen der Coronakrise in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist“, erklärt Jutta Hartmann. „Wer aber im Juni 2022 die ausstehenden Mieten nicht zahlen kann, ist mit mindestens zwei Monatsmieten im Rückstand und riskiert so, plötzlich ohne Wohnung zu sein.“

Das alleine ist schon eine schlimme Vorstellung. Muss man dann zusätzlich unter Zeitdruck eine neue, günstige Wohnung in einer der NRW-Städte mit einem engen Wohnungsmarkt suchen, hat man gleich ein weiteres Problem.

Immerhin eine gute Nachricht gibt es aus der Pressestelle der SCHUFA: „Stundungen werden uns nicht gemeldet.“ Sollte also jemand gezwungen sein, eine günstigere Wohnung zu suchen, steht zumindest in der oft verlangten SCHUFA-Mieterauskunft nicht, dass der Betreffende Probleme damit hatte, seine Mieten rechtzeitig zu überweisen.

Grundsicherung beantragen, statt Miete zu stunden

Auch wenn viele Journalistinnen und Journalisten sich damit schwer tun (siehe dazu auch die Meldung „Vertrauensschutzlösung zu NRW-Soforthilfe unzureichend“): Ehe man in eine ernsthafte finanzielle Schieflage kommt, sollte man Grundsicherung beantragen. „Mit der Grundsicherung wird das Existenzminimum sichergestellt“, sagt Margret Böwe, die beim Sozialverband VdK Deutschland für Sozialpolitik zuständig ist.

Im Zusammenhang mit der Coronakrise sind hier zwei Punkte wichtig: Erstens gibt es derzeit einen vereinfachten Antrag im Rahmen des Sozialschutz-Pakets, der online ausgefüllt und eingereicht werden kann. „Zweitens werden die Mietkosten in voller Höhe für mindestens sechs Monate übernommen“, erklärt Margret Böwe. Wer also durch die Coronakrise kein oder nur noch ein geringes Einkommen hat, sollte prüfen lassen, ob er einen Anspruch auf Grundsicherung hat.

Mit dem Sparen anfangen, denn was man jetzt nicht zahlt, wird ja später fällig.

Alternativ dazu gibt es das Wohngeld als Zuschuss zur Miete. „Wer keine Grundsicherung bekommt, kann durchaus Anspruch auf Wohngeld haben“, erklärt Margret Böwe. Damit lässt sich zwar nicht die gesamte Miete begleichen, aber immerhin einen Teil. Wohngeld ist also beispielsweise für Kolleginnen und Kollegen in Kurzarbeit oder mit verringertem Auftragsvolumen interessant, Grundsicherung kann dagegen helfen, wenn nahezu das gesamte Einkommen durch die Krise weggebrochen ist.

Wer keine staatliche Unterstützung bekommt oder in Anspruch nehmen will und darum die Miete stundet, „muss im Streitfall glaubhaft machen, dass die Nichtleistung der Miete auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht“, heißt es dazu auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Das ist beispielsweise mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers möglich, aus der hervorgeht, dass dieser Kurzarbeit angemeldet hat. Soloselbstständige oder Kleinunternehmer könnten Kopien von Anträgen auf staatliche Hilfen vorlegen.

Wer keine Hilfe beantragt hat, sollte regelmäßige Kunden um eine Bestätigung bitten, aus der hervorgeht, dass man während der Coronakrise weniger oder keine Aufträge bekommen hatte. Alternativ könnte man die Auftragslage 2020 im Vergleich zu den Unterlagen aus der Buchhaltung von 2019 und 2018 für diesen Zeitraum vorweisen.

Achtung! 9000 Euro Soforthilfe im Zweifel zurückzahlen

Wer die 9.000 Euro Soforthilfe der Landesregierung NRW beantragt hat, muss damit rechnen, diese zurückzahlen zu müssen. Denn sie darf nicht zu Begleichung der privaten Lebenshaltungskosten genutzt werden, sondern lediglich für betriebliche Ausgaben. Dazu zählen beispielsweise Leasingkosten für teures Equipment oder ein Auto oder die Miete für ein Büro.

Ende März hatte das Wirtschaftsministerium dazu noch andere Angaben auf seiner Homepage in den FAQs zum Thema gemacht und deswegen im Mai eine Vertrauensschutzlösung verkündet (siehe auch „Vertrauensschutzlösung zu NRW-Soforthilfe unzureichend“). Ralf Wassermann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, schätzt die Situation jedoch so sein, dass die finanziellen Mittel nicht für private Zwecke verwendet werden durften. Dementsprechend müssten Empfänger, die die Mittel anderweitig eingesetzt haben, damit rechnen, dass sie sie zurückzahlen müssen.

Die Pressestelle des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen teilt außerdem per Mail mit: „Falsche Angaben, die zu einer unberechtigten Inanspruchnahme der Leistung führen, sind Subventionsbetrug. Die Leistung muss dann nicht nur zurückgeführt werden, es kann zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommen. Sollte am Ende des Bewilligungszeitraums festgestellt werden, dass diese Finanzhilfe höher ist als der Umsatzausfall abzüglich eventuell eingesparter Kosten und die Mittel nicht zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz beziehungsweise als Ausgleich des Liquiditätsengpasses benötigt werden, sind die zu viel gezahlten Mittel zurückzuzahlen.“/bb

Stundung für Gewerbemieten und Immobilienkredite

Übrigens: Für Gewerbemieter gilt die gleiche Regelung. Auch sie können die Miete stunden und haben Zeit bis Juni 2022, um die ausstehenden Zahlungen zu begleichen. Ähnlich ist es, wenn jemand Wohneigentum hat und die Raten für den Kredit noch abbezahlt: Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage können Kreditnehmer ein Verbraucherdarlehen, dazu zählt auch ein Immobilienkredit, noch bis Ende Juni stunden. Auch hier ist Voraussetzung, dass man durch die aktuelle Pandemie in finanzielle Probleme geraten ist.

Einen Kredit zu stunden heißt in diesem Fall: Die Raten, die man jetzt nicht bezahlen kann, werden ans Ende der Vertragslaufzeit angehängt. „Bevor man jedoch die Kreditrate stundet, sollte man Rücklagen aufbrauchen“, rät Verbraucherschützerin Holzhäuser. „Aber nicht komplett. Zwei Monatsnettoeinkommen sollte man grundsätzlich immer zurückgelegt haben.“ Schließlich könnte ja auch die Waschmaschine oder die Heizung ausfallen.

Sind die Rücklagen aufgebraucht, sollte man mit der Bank nach individuellen Lösungen suchen, denn eine Stundung verschiebt das Problem nur in die Zukunft. „Dabei schließen viele Immobiliendarlehen die Möglichkeit ein, die Höhe der Tilgung nach unten anzupassen“, so Josephine Holzhäuser. Dann müssten die Kreditnehmer also niedrigere Raten über eine längere Zeit zahlen.

Falls das der Vertrag nicht vorsieht, sollte man trotzdem bei der Bank anfragen, ob man eine Lösung findet. „Bei vielen Kreditinstituten ist es auch ohne eine solche vertragliche Vereinbarung möglich, nur den Regeltilgungssatz von einem Prozent zu tilgen. Das ist letztlich besser als eine Stundung, weil so immerhin ein Teil der Schulden abbezahlt wird“, sagt die Finanzfachfrau.

Wer selbst das finanziell nicht schafft, sollte mit dem Kreditinstitut darüber verhan­deln, die Tilgung für eine bestimmte Zeit auszusetzen. „Dann zahlt man also nur noch die Zinsen“, so Josephine Holzhäuser. Das kann allerdings bei bestimmten Darlehensarten gerade in den Anfangsjahren eine hohe Summe sein.

Wer seinen Kredit dagegen seit mindestens zehn Jahren abzahlt, kann umschulden, um die monatlichen Ausgaben zu drücken. Die letzte Option: „Wenn man sieht, dass man die Immobilie nicht halten kann, ist es besser, sie selbst zu verkaufen, solange die Preise noch so hoch sind wie derzeit“, empfiehlt Josephine Holzhäuser. Damit lässt sich zumindest der Kredit abbezahlen und vielleicht eine kleinere Wohnung kaufen oder zumindest sorglos mieten.

Bloß kein zusätzlicher Kredit

Deutlich rät Josephine Holzhäuser davon ab, einen zusätzlichen Kredit aufzunehmen, wenn es finanziell eng wird und voraussichtlich zunächst auch so bleiben wird. Das könnte auch schwierig werden, „denn die Banken müssen die Kreditwürdigkeit eines Kunden prüfen.“ In der Regel geschieht dies mit einem Blick in die Vergangenheit: Wie viel hat der Antragsteller zuletzt verdient?

War das im Jahr 2020 wegen der Kurzarbeit beziehungsweise wegen ausbleibender Honorare wenig, könnte es also in den kommenden zwei, drei Jahren schwieriger werden, ein Darlehen zu bekommen. „Es bleibt zu hoffen, dass die Banken perspektivisch entscheiden werden“, sagt die Finanzfachfrau. „Da aber niemand weiß, wie lange die Krise dauern und wie sie sich entwickeln wird, kann auch niemand absehen, wie sich das Kreditwesen entwickelt. Darum sollte man aufs Schuldenmachen verzichten, wenn das möglich ist.“

Wo es finanzielle Hilfe geben kann

Auf der Internetseite des DJV-NRW gibt es eine Übersicht mit finanziellen Hilfsangeboten. Sie wird ständig aktualisiert.

Wer sieht, dass die finanzielle Situation nicht besser wird, sollte sich so schnell wie möglich beraten lassen. Sowohl die Verbraucherzentralen als auch der Mieterbund rechnen damit, dass die Anfragen bei der Schuldnerberatung zum Ende des Jahres deutlich steigen werden. Darum ist es sinnvoll, sich diesem Problem sofort zu stellen, wenn es sich abzeichnet. Seriöse Schuldnerberatung wird von Kommunen, Verbraucherzentralen oder Wohlfahrtsverbänden angeboten. Die Verbraucherzentrale hat eine Checkliste ins Internet gestellt, mit deren Hilfe man seriöse von unseriösen Anbietern unterscheiden kann.

Stundungs- und Sparmöglichkeiten in der Coronakrise

• In der Künstlersozialkasse (KSK) versichert? Wer seine Einnahmen 2020 mit dem gleichen Zeitraum 2019 vergleicht, sieht schnell, ob er die Summe halten kann, die er Ende 2019 der KSK gemeldet hat. Hat man bisher weniger als im Vorjahr verdient und zusätzlich keine guten Prognosen für die kommenden Monate, sollte man seinen KSK-Beitrag senken: Dazu die „Mitteilung über die Änderung des Arbeitseinkommens“ ausdrucken, ausfüllen, abschicken. Und zwar so schnell wie möglich.

• Anhand dieser Daten lässt sich auch ableiten, wie hoch Umsatz und Gewinn im laufenden Jahr werden könnten. Mit diesen Zahlen wendet man sich an sein Finanzamt und meldet an, dass man deutlich weniger Einnahmen haben wird als im Vorjahr. Auf Basis der errechneten Summen bittet man um Herabsetzung der Steuervorauszahlungen und bekommt einen neuen Vorauszahlungsbescheid per Post. Der Ansprechpartner steht beispielsweise auf dem letzten Steuerbescheid. In einigen Finanzämtern reicht ein Anruf, andere wollen die Informationen schriftlich. Es lohnt sich, jetzt schnell zu sein, denn die nächste Einkommensteuervorauszahlung wird am 10. Juni fällig.

• Wer diese Steuervorauszahlung nicht leisten kann, sollte mit dem Finanzamt über eine Stundungsmöglichkeit sprechen: Dazu muss man zwar belegen, dass man unmittelbar von der Coronakrise betroffen ist, aber nicht notwendig Schäden im Einzelnen nachweisen. Das regelt der Corona-Schutzschild des Bundesfinanzministeriums.

• Noch bis 30. Juni können die Abschläge für Strom, Gas, Wasser, Telefon und Internet gestundet werden. Dazu muss man sich mit Bezug auf sein Leistungsverweigerungsrecht schriftlich beim jeweiligen Versorger melden. Die Verbraucherzentrale hat hierfür einen Musterbrief ins Netz gestellt. Diese Stundungsmöglichkeit kann von der Bundesregierung um weitere drei Monate verlängert werden. Ob dies geschieht, war bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt. Wir aktualisieren den Beitrag, sobald wir mehr dazu wissen.

• Ebenfalls bis 30. Juni können Miet- und Kreditzahlungen gestundet werden. Auch diese Möglichkeit kann von der Bundesregierung eventuell um drei weitere Monate verlängert werden. Der Begriff „Miete“ umfasst in diesem Fall neben dem Beitrag für die Nutzung der Wohnung auch die Betriebskosten, also beispielsweise für Wasser und Heizung. Wer diese Ausgaben stundet, läuft allerdings Gefahr, schnell einen hohen Schuldenberg aufzubauen. Darum sollte man sich das gut überlegen (siehe oben).

Ein Beitrag aus JOURNAL 3/20, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, vorab veröffentlicht im Mai 2020.