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Vertrauensschutzlösung zu NRW-Soforthilfe unzureichend

Landesregierung lässt freie Journalisten im Stich
28. Mai 2020, red.

Verwirrung gab es in Nordrhein-Westalen um die Soforthilfe für Soloselbstständige. Laut Bundesregierung darf diese nur für laufende betriebliche Sach- und Finanzaufwendungen und nicht für den Lebensunterhalt ausgegeben werden. In NRW wurde dies aber zeitweise unklar kommuniziert. Deswegen beantragten viele freie Journalistinnen und Journalisten die Mittel und erhielten sie auch. Freie, denen die Aufträge weggebrochen sind, erhofften sich den dringend benötigten Zuschuss, um davon ihren Lebensunterhalt und ihre Miete zahlen zu können. Denn viele freie Journalistinnen und Journalisten finanzieren aus ihrer Selbstständigkeit vor allem den privaten Lebensunterhalt und haben oft nur geringe betriebliche Kosten.

Die Landesregierung hat nun eine sogenannte Vertrauensschutzlösung gefunden, bei der von den bereits ausgezahlten 9.000 Euro immerhin bis zu 2.000 Euro für private Ausgaben in den Monaten März und April verwenden werden dürfen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Antrag auf Soforthilfe bereits im März und April gestellt und in den beiden gleichen Monaten kein Arbeitslosengeld II beantragt wurde.

Was tun, wenn die Lage finanziell eng wird?

Lesen Sie dazu den Ratgebertext „Coronakrise: Wenn Stundungen teuer werden – Der scheinbar einfachste Weg ist oft nicht der beste“ von Bettina Blaß.

Wer bisher keine Soforthilfe beantragt hat, weil er davon ausgegangen ist, die Mittel nicht für private Zwecke nutzen zu dürfen, geht leer aus. Ab Mai sind mit dieser Regelung alle kleinen Selbstständigen auf die Grundsicherung angewiesen.

Aus Sicht des DJV-NRW ist die Vertrauensschutzlösung gerade für frei beschäftigte Journalistinnen und Journalisten unzureichend. „Das ist maximal ein Reparatur-Kit für die Vergangenheit. Mit diesem Paket lässt die Landesregierung die freien Journalistinnen und Journalisten sowie alle anderen Soloselbstständigen in NRW für den Rest der Krise im Regen stehen“, erklärte Frank Stach, Landesvorsitzender des DJV-NRW.

Mit dieser Regelung konterkariere die Landesregierung ihre eigene Initiative der vergangenen Wochen. Gemeinsam mit dem Senat Bremen hatte NRW eine Optionslösung auf Bundesebene gefordert: Entweder etwa 1.000 Euro monatlich als Soforthilfe oder – wo es mit Blick auf die familiäre Situation sinnvoll ist – die vereinfachte Grundsicherung. Diesen Vorschlag hatte der DJV ausdrücklich begrüßt.

Dass er nun nicht mehr gelten soll, kritisierte Stach scharf. Das Land habe diese Forderung nur erhoben, solange es um Bundesmittel gegangen sei. Und jetzt, wo es um eigene Mittel gehe, ruderten Ministerpräsident Armin Laschet und Minister Andreas Pinkwart zurück. Dabei sei nicht abzusehen, wann die Krise ende. Wer den Journalismus als systemrelevant bezeichne, müss diese Strukturen auch stützen. Stach: „Wir fordern die Landesregierung erneut auf, sich ähnlich wie andere Bundesländer endlich auch für freie Journalistinnen und Journalisten einzusetzen, um deren Existenzen nachhaltig zu sichern.“||

Relevante Informationen für Mitglieder bietet die Corona-Sonderseite des DJV-NRW: djv-nrw.de/corona. Sie wird regelmäßig aktualisiert.

 

Eine Meldung aus JOURNAL 3/20, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, vorab veröffentlich im Mai 2020.