Rechtsschutz

DJV-Landesverbände NRW und Hamburg ziehen vor das Verfassungsgericht

Rechtschutz für Mitglieder für Klage zum Informationsfreiheitsgesetz
19. Oktober 2018, red.

Darf der Gesetzgeber Informations­zugangs­rechte, die er durch das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eingeräumt hat, durch weitere ­Gesetzgebungen wieder zurücknehmen? Um diese Frage zu klären, gehen zwei DJV-Mitglieder mit Unterstützung ihrer Landesverbände NRW und Hamburg vor das Bundesverfassungsgericht. Die Klage geht über den Einzelfall hinaus, deshalb begleitete der DJV die Mitglieder in dieser Angelegenheit bereits durch mehrere Instanzen.

Anlass war die Anfrage der beiden DJV-Mitglieder aus dem Jahr 2011. Daniel Drepper und ­Niklas Schenck recherchierten damals zur Förderung der deutschen Sportverbände. Als sie im Bundesministerium des Innern (BMI) die Herausgabe von Dokumenten nach dem IFG verlangten, stießen sie auf erhebliche Widerstände (JOURNAL berichtete). Das Ministerium hatte aus dem Auskunftsantrag 66 Einzelbegehren abgeleitet und Gebühren in fünfstelliger Höhe verlangt. Während in den unternen Instanzen (Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht) die hohen Kosten auf ein vertretbares Maß gestutzt und einige der gewünschten Dokumente zur Verfügung gestellt wurden, hielt das BMI weiterhin einen Teil der Akten zurück, die die Journalisten mit ihrem Auskunftsersuchen angefordert hatten. Dabei ging es unter anderem um Prüfberichte des Bundesrechnungshofs.
In dritter Instanz lehnte das Bundesverwaltungsgericht die Herausgabe dieser Dokumente ab und führte zur Begründung Paragraph 96, ­Absatz 4 der Bundeshaushaltsordnung an. Der ist allerdings erst im Juni 2013 (also nach der ursprünglichen IFG-Anfage von Drepper und Schenk) geändert worden. Mit diesem Absatz hatte der Gesetzgeber neu geregelt, dass Akten zur Prüfungs- und Beratungstätigkeit des Bundesrechnungshofs zurückgehalten werden dürfen.

Warum die beiden DJV-Landsesverbände die Streitsache nun weitertragen, begründete der NRW-Landesvorsitzende Frank Stach: „Wir Bürger sind der Staat. Und wir als Journalistinnen und Journalisten sorgen für gut aufbereitete ­Informationen für alle. Dazu gehört auch, dass wir an die entsprechenden Informationen kommen. Das Gesetz für die Informationsfreiheit, das europäischen und internationalen Standards entspricht, gewährleistet das. Aber offenbar gibt es immer wieder mächtige Gruppen, die mündigen Bürgern Informationen vorenthalten wollen. Das darf nicht sein. Um die Informationsfreiheit zu stärken, gehen wir jetzt vor das Bundesverfassungsgericht.“

Stefan Endter, Geschäftsführer des DJV Hamburg betont: „Im Interesse der Pressefreiheit und der Transparenz ist es dem DJV ein wichtiges Anliegen zu klären, wie weit die Informa­tionsfreiheit nach dem Grundgesetz reicht. Deshalb unterstützen wir das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gern.“

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2006. Es gewährt Bürgern (und damit auch Journlaistinnen und Journalisten) einen umfassenden Auskunfts­anspruch gegenüber Bundesbehörden. Eine Auskunft darf auch dann eingeholt werden, wenn kein öffentliches Interesse besteht.||

 

Eine Meldung aus JOURNAL 5/18, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Oktober 2018.