Im Rechtsstreit um das Internetportal dortmund.de hat die Stadt Dortmund Berufung eingelegt. Im November 2019 hatte das Landgericht der Klage des Verlags Lensing Wolff (Ruhr Nachrichten) stattgegeben und es der Kommune untersagt, ihre Webseite dortmund.de in der Erscheinungsform vom 15. Mai 2017 zu verbreiten (siehe JOURNAL 6/19). Das Gericht hatte geurteilt, das städtische Angebot sei über die zulässige Informationspflicht hinausgegangen, sodass es nicht mehr der gemeindlichen Aufgabe entspreche. Die Stadt habe gegen das Gebot der Staatsferne und gegen das Grundgesetz verstoßen.
Dieser Rechtsauffassung kann sich Dortmund nicht anschließen und möchte in weiteren gerichtlichen Instanzen klären, was heute zur kommunikativen Angelegenheit und Aufgabenstellung einer Stadtverwaltung gehört. Nach Überzeugung der Stadt müsse es einer Kommune möglich sein, Bürgerinnen und Bürger in der digitalen Welt den üblichen und erwarteten Standards entsprechend über die kommunalen Zusammenhänge zu informieren.
Unterstützt wird die Stadt in der rechtlichen Auseinandersetzung vom Hauptausschuss des Deutschen Städtetags. Auch der Vorstand des Städtetags NRW hatte schon 2017 erklärt, dass Onlineauftritte der Städte heute unverzichtbar zur Information der Öffentlichkeit seien und zeitgemäß gestaltet werden müssten. Eine journalistische Aufbereitung von Inhalten sei für Städte in ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zwingend notwendig, um ihren Informationsauftrag gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern erfüllen zu können./
Eine Meldung aus JOURNAL 1/20, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Februar 2020.