Nordrhein-Westfalen hat eine Bundesratsinitiative gestartet, damit Vereine und Stiftungen, die Journalismus ohne Gewinnstreben unterstützen, künftig als gemeinnützig anerkannt werden und damit steuerliche Vorteile genießen. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) stellte den Antrag, der auf einer Initiative der FDP-Fraktion im Landtag NRW basiert, Anfang Juni in der Länderkammer vor. Dieser wird nun weiter in den Ausschüssen beraten.
Der DJV begrüßt die Initiative. Er wirbt auf Bundes-und Landesebene schon länger dafür, nicht-kommerziellen Journalismus als gemeinnützig anzuerkennen. Mit seinem Pakt für Lokaljournalismus setzt sich der DJV-NRW zudem für neue Förderkonzepte zur Entwicklung alternativer Modelle von Lokaljournalismus ein (siehe auch „Aus Ideen sollen Projekte werden“).
Mit der Bundesratsinitiative will die schwarz-gelbe NRW-Landesregierung die Rahmenbedingungen für gemeinnützigen Journalismus verbessern. Konkret geht es in dem Gesetzentwurf darum, die Abgabenordnung des Bundes so zu ändern, dass Journalismus dort als eigener Förderzweck aufgenommen wird. Dies ist bisher nicht der Fall.
Laschet begründete den Vorstoß mit den Umbrüchen in der Medienlandschaft und den finanziellen Zwängen, denen der Qualitätsjournalismus ausgesetzt sei. Er mache sich Sorgen, dass es für Lokaljournalismus in Zukunft keine tragfähigen Modelle mehr gebe. Der Antrag zielt aber nicht darauf ab, den gesamten Journalismus gemeinnützig zu machen. Voraussetzung für eine Gemeinnützigkeit soll sein, dass die Organisation nicht-kommerziell arbeitet und sich der Selbstregulierung durch den Pressekodex unterwirft. Dies sei kein Eingriff in den Wettbewerb.
Erfahrungen mit stiftungs- und spendenfinanziertem Journalismus gebe es insbesondere im angelsächsischen Raum. Sie zeigten, „dass journalistische Initiativen ohne Gewinnstreben signifikante Beiträge leisten können zur Stärkung von Medienvielfalt, auch mit Blick auf aufwendige investigative journalistische Recherchen“. Als positives Beispiel nannte Laschet das gemeinnützige Recherchezentrum Correctiv, das sich vor allem über Spenden und Stiftungsbeiträge finanziert.
Da es bisher keinen eigenen Förderzweck „Journalismus“ gibt, haben solche Initiativen den Status der Gemeinnützigkeit über den Umweg des Förderzwecks „Volksbildung“ erlangt (§ 52 Abs. 2 Satz 1 der Abgabenordnung, Punkt 7). Dies bietet jedoch keine Rechtssicherheit und führt zu unterschiedlichen Rechtsanwendungen der jeweils zuständigen Finanzbehörden.
Nach Vorstellung der NRW-Landesregierung könnte der Status der Gemeinnützigkeit in Zukunft gezielt wie ein Gütesiegel verwendet werden, „um neue Finanzierungsmodelle auf der Basis von Spenden, Stiftungsfinanzierung oder auch Crowdfunding zu entwickeln“.||
Eine Meldung aus JOURNAL 4/19, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im August 2019.