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Neues Freienstatut beim Deutschlandradio

17. Dezember 2020, cbl
Foto: txt
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Der Verwaltungsrat des Deutschlandradios hat im November ein Freienstatut verabschiedet. Damit soll entsprechend den Vorgaben des Deutschlandradio-Staatsvertrags von 2018 eine institutionalisierte Vertretung für die Interessen arbeitnehmerähnlich Beschäftigter gewährleistet werden. Das Statut regelt unter anderem die Modalitäten der Wahl sowie die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Freienvertretung.

Diese soll künftig im regelmäßigen Austausch mit dem Intendanten stehen.
Eine wirksame Personalvertretung stellt das Freienstatut aus Sicht des DJV jedoch nicht dar, denn es garantiert den Freien im Deutschlandradio keine echten Mitbestimmungsrechte. Zwar sieht das Freienstatut vor, dass Freie ihre Probleme gegenüber dem Intendanten artikulieren können. Es fehlt aber die Möglichkeit, eine Maßnahme der Hausleitung zur Not auch aufzuhalten. Zudem wird das Freienstatut einseitig vom Intendanten erlassen, es kann auch genauso einseitig wieder zurückgenommen oder verändert werden.

Der DJV setzt sich schon lange dafür ein, das Bundespersonalvertretungsgesetz dahingehend zu ändern, dass arbeitnehmerähnliche Freie auch vom Personalrat vertreten werden können. Eine entsprechende Regelung bietet das Landespersonalvertretungsgesetz in NRW. Beim WDR sind Freie deswegen im Personalrat vertreten und nehmen auch aktiv an den Wahlen zum Personalrat teil (siehe auch „Ein eindrucksvoller Vertrauensberweis“)./


Eine Meldung aus JOURNAL 6/20, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Dezember 2020.