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Geregeltes Honorar für Social-Media-Formate

WDR: Neuer Tarifvertrag für non-lineare Leistungen geht in die Testphase
17. Dezember 2020, Corinna Blümel

Social-Media-Formate wie Grafiktafeln, kurze Videos auf Instagram oder Live-Schalten auf Facebook sind auch beim WDR inzwischen Standard. Entsprechend arbeiten viele der Freien zunehmend auch für solche non-linearen Ausspielwege und Plattformen im Netz. Bisher waren diese Leistungen im Honorarrahmen nur unzureichend geregelt. Das hat in den vergangenen Jahren zu Wildwuchs geführt – und zu Willkür bei der Bezahlung. Im schlechtesten Fall hieß es sogar: „Das kannst du doch mal eben mitmachen.“

Foto: WDR-Pressestelle
Foto: WDR-Pressestelle

Ein neuer Tarifvertrag bereitet dem nun ein Ende. Seit dem 2. November gibt es einen Tarifvertrag zur Honorierung von non-linearen Leistungen für freie Mitarbeitende. Für die zweijährige Testphase wurde die Laufzeit zunächst bis zum 1. Oktober 2022 befristet. In diesem Zeitraum wollen der WDR und die Gewerkschaften das neue Modell regelmäßig evaluieren.

Neue Flexibilität für die Zukunft

Der DJV-NRW sieht in der neuen Vereinbarung einen wichtigen Schritt. „Wir haben hier zusammen mit dem Haus einen Mechanismus entwickelt, wie wir neue Leistungen bewerten, um sie anschließend verlässlich zu honorieren. Wie gut das funkioniert, soll die jetzt startende Testphase zeigen. Wenn es klappt, können wir neue Formate aufnehmen, ohne jeweils den Tarifvertrag ändern zu müssen. Dann gewinnen wir eine neue Flexibilität, um den Honorarrahmen künftig an neue Entwicklungen anzupassen“, sagt Volkmar Kah, Geschäftsführer des DJV-NRW.

Konkret werden künftig journalistische Leistungen und Formate, die sich als Neuerungen bewährt haben, als verbindliche Richtbeispiele in einer Liste festgehalten. Dafür stimmt sich das Haus mit den Gewerkschaften über die üblichen Aufwände für diese Leistungen ab und vergütet diese nach Zeit.

Durch diese regelmäßige und bedarfsgerechte Aktualisierung entsteht eine Art lebender Honorarrahmen, der zwischen den Tarifparteien ständig und auch abteilungsbezogen angepasst werden kann. So können die Tarifparteien und die Redaktionen flexibel mit künftigen Weiterentwicklungen im Bereich der non-linearen Formate umgehen. Zugleich können sie zum Beispiel berücksichtigen, wenn der Realisationsaufwand für eine konkrete Leistung durch technische Innovationen stark sinkt, wie es häufig der Fall ist, wenn neue Formate sich durchsetzen.

Das Modell wahrt das für den WDR wichtige Prinzip, journalistische Leistungen werksbezogen zu beauftragen und zu honorieren. Entsprechend gilt der Tarifvertrag nicht für Tagesschichten (Online-Producer und Ähnliches), sondern explizit für alle Fälle, in denen ein konkretes Produkt honoriert wird, zum Beispiel eine Instagram-Story oder ein Facebook-Live-Video. Mit dem jeweiligen Honorar werden sämtliche Leistungen und Rechteeinräumungen für alle Ausspielwege abgegolten.

„Der neue Tarifvertrag schafft einen verlässlichen Rahmen für Freie und Redaktionen“, erklärt Volkmar Kah. „Ganz wichtig ist dabei: Das neue Tarifmodell wird nur auf neu zu entwickelnde Formate angewandt. Es ergänzt die bestehenden Honorarrahmen fürs Fernsehen, den Hörfunk und den Programmbereich Internet. Alles, was dort schon geregelt ist, gilt weiterhin und ohne jede Einschränkung.“

Das darf kein Sparmodell sein

Dies betont Kah so deutlich, um klarzumachen: Die neue Vereinbarung darf von den Redaktionen keineswegs als Sparmodell genutzt werden. „Es geht hier um künftige, zusätzliche Leistungen, die zusätzlich honoriert werden müssen.“

Das heißt auch: Sollten einzelne Redaktionsleiterinnen oder -leiter auf die Idee kommen, die Honorare für bestehende Formate neu zu berechnen, sollten Freie sich umgehend an ihre Gewerkschaft bzw. an die Clearingstelle wenden.Diese wurde speziell für diesen Fall eingerichtet und ist paritätisch mit Vertreterinnen und Vertretern des WDR und der Gewerkschaften besetzt. Ansprechpartner für den DJV ist Frank Stach, WDR-Freier und Landesvorsitzender des DJV-NRW.||


Ein Beitrag aus JOURNAL 6/20, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Dezember 2020.