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Noch gilt Wahlfreiheit: Pensionskasse oder Presseversorgung?

Betriebliche Altersvorsorge für Freie im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
24. August 2021, MK/cbl

Dass feste Freie beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein Anrecht auf betriebliche Altersvorsorge haben können, ist nicht jedem bewusst. Dabei beteiligt sich der Sender an den Kosten der privaten Altersvorsorge. Bisher konnten die Freien dabei zwischen zwei Modellen wählen: der Pensionskasse Rundfunk und dem Presseversorgungswerk.

Beide Modelle haben jeweils bestimmte Vor- und Nachteile. Welches für sie passend ist, konnten freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bisher frei entscheiden. Diese Wahlfreiheit wollen einige Sender nun zum Ende dieses Jahres aufkündigen. Wenn es nach ihrem Willen geht, sollen Freie im öffentlichen-rechtlichen Rundfunk ihre betriebliche Altersvorsorge ab 1. Januar 2022 nur noch bei der Pensionskasse abschließen können. Einzelne Anstalten haben die Umstellung bereits in die Wege geleitet, darunter der WDR, der Deutschlandfunk und die Deutsche Welle.

Feste Freie im öffentlich-rechtlichen Rundfunk können bei der betrieblichen Altersvorsorge noch zwischen Pensionskasse Rundfunk und dem Presseversorgungswerk wählen. Das soll sich ändern.
Feste Freie im öffentlich-rechtlichen Rundfunk können bei der betrieblichen Altersvorsorge noch zwischen Pensionskasse Rundfunk und dem Presseversorgungswerk wählen. Das soll sich ändern.

Wichtig zu wissen: Alt-Verträge sind von dieser Umstellung nicht betroffen. Wer bereits einen Vertrag beim Presseversorgungswerk abgeschlossen hat, kann sich also entspannt zurücklehnen.

Am besten sofort kümmern

Die geplante Streichung des Wahlrechts zwischen Pensionskasse Rundfunk und Presseversorgung stellt die Freien nach Überzeugung des DJV schlechter. Er hat sich auch schon entsprechend positioniert. Der DJV rät aber auch: Wer frei für Öffentlich-Rechtliche arbeitet und sich bisher noch nicht um die private Altersvorsorge gekümmert hat, sollte sich mit dem Thema auseinandersetzen, solange die Wahlfreiheit besteht. Am besten bald, damit die Betroffenen das Vorhaben nicht im Alltagsgeschäft aus den Augen verlieren und die Deadline verstreichen lassen.

Nach Vermutung des DJV-NRW wollen die Sender mit dieser Entscheidung die Pensionskasse stärken, in deren Aufsichtsgremien die öffentlich-rechtlichen Anstalten vertreten sind. Das ist bei der Presseversorgung anders – dort gehört der DJV mit seinen Landesverbänden zum Gesellschafterkreis, zusammen mit der dju in Verdi sowie dem Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und dem Verband der Zeitschriftenverleger (VDZ).

Jeweils Vor- und Nachteile

Um entscheiden zu können, müssten Freie natürlich die Vor- und Nachteile des jeweiligen Angebots kennen. Beim Vergleich zwischen beiden Varianten erscheint die Presseversorgung zunächst attraktiver, vor allem in finanzieller Hinsicht.

Presseversorgungswerk

  • Gesamtverzinsung 3,5 Prozent (2021)
  • Hinterbliebenenschutz auch für Ledige
  • automatische Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit
  • Kürzung garantierter Leistungen nicht möglich

Pensionskasse Rundfunk

  • Gesamtverzinsung 1 Prozent (2021)
  • Eingeschränkter Hinterbliebenenschutz
  • Keine Absicherung bei Berufsunfähigkeit
  • Kürzung garantierter Leistungen möglich

Aber auch die Pensionskasse Rundfunk hat ihre Vorteile. Zum Beispiel nimmt sie Freie sofort auf. Bei der Presseversorgung müssten Anwärterinnen und Anwärter zunächst zwölf Monate beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk gearbeitet haben, ehe sie aufgenommen werden.

Ein weiterer wesentlicher Unterschied besteht darin, wie die Beiträge steuerlich behandelt werden. Bei der Rundfunkpensionskasse ist der Arbeitgeberbeitrag bis zu einer bestimmten Höhe von der Steuer- und Sozialversicherungspflicht befreit. Dafür wird allerdings später die daraus resultierende Rente voll nachgelagert besteuert.

Bei der Presseversorgung ist es andersherum. Hier werden auf den vollen Arbeitgeberbeitrag Steuer- und Sozialabgaben fällig, die dem Freien abgezogen werden. Dafür wird im Rentenalter nur der deutlich günstigere Ertragsanteil versteuert.

Infoseiten plus Beratungsangebot

Das klingt kompliziert? Ja, das ist es zugegebenermaßen. Das dürfte auch der Grund sein, warum manche Freie das Thema Altersvorsorge auf die lange Bank schieben. Aber es lohnt sich, die betriebliche Altersversorgung abzuschließen, ehe die Wahlfreiheit entfällt.

Wer sich genauer informieren möchte, findet beim DJV-Bundesverband eine Seite, die die Vor- und Nachteile der beiden Modelle zur zusätzlichen Altersvorsorge ausführlich darstellt.

Zudem erläutert Helge Kühl, der Versicherungsmakler der DJV-Verlags- und Service GmbH, in einem Infovideo mit einer konkreten Beispielrechnung die Vor- und Nachteile beider Modelle. Bei ihm können sich DJV-Mitglieder zum Thema Altersvorsorge auch genauer beraten lassen – natürlich kostenlos. Helge Kühl ist übrigens auch ein guter Ansprechpartner, wenn es um weitere Versicherungen geht (siehe auch Interview).

Auskunft erteilen darüber hinaus auch die Kolleginnen und Kollegen im Justiziariat in der Geschäftsstelle des DJV-NRW.||

 

Ein Beitrag aus JOURNAL 4/21, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im August 2021.