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LfM NRW fordert Podcaster nach Höcke-Interview zu Richtigstellung auf

22. Juli 2026, CM

Benjamin Berndt, Host des Podcasts {ungescriptet} aus Köln, hat angekündigt, gegen eine Korrekturaufforderung der Landesanstalt für Medien NRW (LfM NRW) zu einem Interview mit Björn Höcke im Zweifel bis zum Bundesgerichtshof zu klagen. Das erklärte Berndt gegenüber dpa.

Bundesweit bekannt wurde Berndt durch ein mehr als vierstündiges Interview mit Björn Höcke, dem Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag. Der Podcaster ließ diesen weitgehend ungestört reden, stellte keine kritischen Nachfragen und ordnete Höckes Äußerungen nicht ein. Ein Millionenpublikum sah das Gespräch auf YouTube.

Die für Medienaufsicht zuständige LfM NRW hat Berndt schriftlich dazu aufgefordert, einer von Höckes Falschaussagen im Gespräch nachträglich zu widersprechen – also der journalistischen Sorgfaltspflicht Folge zu leisten. Der AfD-Politiker hatte fälschlicherweise behauptet, dass Hitlers SA „kein Motto“ gehabt habe. Auch nicht den Slogan „Alles für Deutschland“, für dessen Gebrauch Höcke bereits zweimal verurteilt worden ist. Die LfM monierte, dass Berndt dem hätte widersprechen müssen. Da das im Gespräch unterblieb, müsse er die Falschaussage zumindest nachträglich noch richtigstellen. Zunächst wurde er um eine Stellungnahme gebeten.

Berndt weigert sich bisher, das Gespräch so zu ergänzen, weil er sich nicht als Journalist sondern als „Gastgeber“ sehe. Er habe „keine Ahnung von journalistischer Sorgfaltspflicht“ und erkenne deshalb eine Zuständigkeit der LfM, sein Interview zu regulieren, nicht an. (Übrigens obwohl er sich im Impressum des Podcasts selbst als „redaktionell verantwortlich“ bezeichnet, worauf Stefan Niggemeier in Übermedien hinweist.) Er wolle nicht „in Sippenhaft“ dafür genommen werden, was seine Gesprächspartner im Podcast sagen, erklärte Berndt. Die Aufforderung der LfM sieht er als behördlichen Versuch einer Zensur, was ihm viel Applaus aus der extrem rechten Ecke einbringt.

Die LfM pocht dagegen auf die Rechtslage: Es sei unerheblich, ob sich jemand selbst als Journalist bezeichne oder nicht. Vielmehr komme es darauf an, was er konkret tue: „Wer Themen auswählt, Gespräche führt, Rückfragen stellt, Inhalte aufbereitet und präsentiert, gestaltet ein Angebot journalistisch-redaktionell“, betonte ein Sprecher der LfM gegenüber dpa./

Eine Meldung aus JOURNAL 2/26, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Juli 2026.