Medienzirkel

Enttäuschendes Urteil: Keine Akteneinsicht zur Fusionskontrolle

16. Juni 2019,

Das Bundeskartellamt muss keine Einsicht in Unterlagen zu Verlagsfusionen geben. Eine entsprechende Klage des DJV-NRW hat das Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Dabei ging es um einen Fall aus dem Jahr 2011, als die Aschendorff Medien GmbH & Co.KG, Herausgeber der Westfälischen Nachrichten, Anteile am Westfalen-Blatt (C.W. Busse Holding GmbH) übernehmen wollte. Das Bundeskartellamt hatte dieser Übernahme zugestimmt, weil nach seiner Einschätzung durch den Zusammenschluss keine Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung des Verlags zu befürchten sei.

Der DJV-NRW sah das anders und verlangte nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Einsicht in Behördeninformationen. Er ging dafür im Interesse seiner Mitglieder durch mehrere Instanzen: Nachdem die Klage vom Verwaltungsgericht und später vom Oberverwaltungsgericht Münster abgewiesen worden war, hatte er das Bundesverwaltungsgericht angerufen. Vergeblich.

„Wir sind doppelt enttäuscht über dieses Urteil“, erklärte Frank Stach, Vorsitzender des DJV-NRW. „Zum einen verweigert das Bundesverwaltungsgericht damit höchstrichterlich das Recht auf Einsichtnahme in Behördenunterlagen. Zum zweiten können wir als Verband in der Sache nun weiterhin nicht nachvollziehen, wie das Bundeskartellamt seine Entscheidungen herleitet, wenn es Verlagsfusionen bzw. -übernahmen zustimmt.“ Das wäre aus Sicht des DJV aber wichtig, erklärte Stach: „Schließlich führen solche Fusionen immer zu Einschnitten in die lokale Zeitungs- und Meinungsvielfalt. In den vergangenen Jahren haben wir immer wieder hohe Qualitätseinbußen durch Einschränkungen der Medienvielfalt erlebt und deutlich kritisiert. Wir fordern dringend die erforderlichen Gesetzgebungen zum Erhalt der Pressevielfalt, die im Kartellrecht nicht vorgesehen ist.“

Das Bundesverwaltungsgericht begründet seine Entscheidung damit, dass der behördeninterne Prozess der Meinungsbildung gefährdet wäre, wenn Beratungsunterlagen öffentlich gemacht würden. Denn die Beschlussabteilungen würden sich bei der inhaltlichen Begründung ihrer Voten zurückhalten, wenn Differenzen bei Mehrheitsentscheidungen bekannt würden.

Aus Sicht des DJV wäre das Bekanntwerden solcher Meinungsunterschiede aber keine Gefährdung kollegial getroffener Entscheidungen. Es zeige nur, dass das System im besten Sinne funktioniere. Es sei bedauerlich, dass das Bundesverwaltungsgericht einer solchen Sichtweise nicht folgen wollte. „Wir halten das jetzige Verfahren für intransparent und undemokratisch. Wir fordern den Gesetzgeber auf, hier für mehr Transparenz zu sorgen. Davon lebt schließlich die Demokratie“, sagte Stach.||

 

Eine Meldung aus JOURNAL 3/19, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Juni 2019.