Der Fernsehbeitrag über Windkrafträder scheint zu einseitig zu sein, in einem Radiobeitrag wird Werbung nicht sauber vom Programm getrennt, und in einem Zeitungsartikel berichtet der Reporter negativ über eine Person: Es gibt viele Gründe, warum sich Menschen über Medieninhalte beschweren. Das können sie bei unterschiedlichen Institutionen – je nachdem, wo der Beitrag erschienen ist: beim Deutschen Presserat, wenn es um Printmedien und deren Onlineangebote geht, bei den Gremien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk oder bei der Landesanstalt für Medien NRW (LFM), wenn Privatrundfunk oder digitale Medien betroffen sind.

Damit haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, konkrete Verstöße gegen gesetzlich verankerte Programmgrundsätze zu melden wie Achtung und Schutz der Menschenwürde, Sachlichkeit, Wahrheit und Sorgfalt in der Darstellung beziehungsweise Verstöße gegen den Pressekodex. Ob einer Beschwerde stattgegeben wird, hängt davon ab, ob wirklich gegen Programmgrundsätze, journalistische Standards oder Gesetze verstoßen wurde.
Intensive Diskussionen

Beschwerden in diesem Sinn würden grundsätzlich ernst genommen und in den Gremien, vor allem in den damit befassten Ausschüssen intensiv diskutiert, erklären Corinna Blümel, stellvertretende Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats, und Katrin Kroemer, erste stellvertretende Vorsitzende des ZDF-Fernsehrats, die beide vom DJV in die Gremien entsandt wurden.
Auf der ersten Stufe versuchen die Beschwerdestellen, Themen zur Zufriedenheit des Publikums zu klären. Gelingt das nicht, befasst sich die Intendanz gründlich damit – mit Unterstützung des Justiziariats. Auf dieser Ebene werden schon viele Vorgänge abgeschlossen, ohne dass es öffentlich gemacht wird.
Ausnahmen gibt es: Kürzlich hat das ZDF eine fehlerhafte Anmoderation zu einem Beitrag über Ausschreitungen in Belfast korrigiert und die fehlerhafte Fassung aus der Mediathek entfernt: Die Anmoderation hatte suggeriert, Elon Musk habe über seine Plattform X dazu aufgerufen, „Jagd auf Migranten“ zu machen. Der US-Milliardär hatte sich dagegen verwahrt und über Anwälte eine Unterlassung erwirkt.
Gremien sind erst der dritte Schritt
Nur wenn im mit der Publikumsstelle und im Schriftwechsel mit der Intendantin oder dem Intendanten keine Lösung gefunden wird, befassen sich die Räte bei ZDF und WDR mit einer förmlichen Programmbeschwerde. Wird ihr stattgegeben, korrigiert der Sender Beiträge oder entfernt sie ganz aus der Mediathek. Im Einzelfall können auch arbeitsrechtliche Konsequenzen geprüft werden. Allerdings werden „Programmbeschwerden in den Rundfunkräten und im Fernsehrat des ZDF in der Regel abgewiesen, weil selten wirkliche Rechtsverstöße festzustellen sind“, erläutert Blümel.

Oft betreffen die Beschwerden gar keine Programmgrundsätze, sondern sind eher Geschmacksfragen, berichtet Kroemer. Eine Zeit lang beschwerten sich viele Menschen über das Gendern beim ZDF, Zielscheibe sind immer wieder auch das ZDF Magazin Royale oder die heute-show. Ein Aufregerthema, an das sich Kroemer erinnert, war der ans Kreuz genagelte Plüsch-Osterhase in einem Beitrag der heute-show aus dem Jahr 2018. Der ZDF-Fernsehrat sah darin keinen Verstoß gegen Programmgrundsätze, wobei der Vertreter der katholischen Kirche im Fernsehrat der Beschwerde eher stattgegeben hätte. „Wir waren aber insgesamt der Meinung, dass Christen sich natürlich über den Beitrag ärgern durften, weil er sie ja auch in ihrem Glauben berührte, aber dass es eben Satire war und kein Verstoß gegen das Achtungsgebot religiöser Überzeugungen“, sagt Kroemer. Damals wurden auch Strafanzeigen gegen das ZDF gestellt, aber von den Staatsanwaltschaften abgewiesen.
Bestimmte Reizthemen
Oft geht es darum, dass Zuschauer mangelnde Ausgewogenheit in Beiträgen bemängeln. Besonders bei Reizthemen wie Windkraft, Nahost, Ukrainekrieg oder Rechtspopulismus kommt das vor. Betroffen sind häufig investigative Formate, aber auch Magazinbeiträge, Instagram-Posts oder wie im oben erwähnten Fall Anmoderationen. Dabei muss ein Sender zwar insgesamt ausgewogen berichten, aber er muss nicht in jedem einzelnen Beitrag über ein Thema immer alle Meinungen ausführlich darlegen, sodass diesen Beschwerden ebenfalls in der Regel nicht stattgegeben wird.
Allerdings bekommen die jeweils betroffenen Redaktionen einen Hinweis, wenn ein Beitrag im Einzelfall Schwächen aufweist. Das hat der WDR-Rundfunkrat schon bisher informell so gehandhabt, mit der jüngsten Novelle gibt es im WDR-Gesetz dazu eine offizielle Möglichkeit, die „Ermahnung“. Beim ZDF funktioniert das ähnlich: Erkennt der Fernsehrat, dass zwar kein Verstoß gegen die Programmrichtlinie vorliegt, aber der Ärger eines Zuschauers oder einer Zuschauerin nachvollziehbar ist, bekommt die Redaktion einen entsprechenden Hinweis.
Auch bei der Landesanstalt für Medien NRW (LFM) kann man (über die Internetseite) Beschwerden zu Inhalten privater Rundfunkanbieter und zu Online-Angeboten abgeben. Im Gegensatz zum Presserat und den Gremien der Öffentlich-Rechtlichen darf die LFM auch von sich aus tätig werden und tut dies aktiv (siehe dazu auch „Wichtig ist der öffentliche Diskurs“).
Manchen reicht das nicht
Menschen können aber nicht nur das Angebot der staatsfernen Aufsicht, nutzen, sondern auch gegen Medien klagen oder zu anderen Rechtsmitteln greifen, wie im erwähnten Beispiel die Unterlassungserklärung, die Elon Musk im Juni gegenüber dem ZDF erwirkt hatte.

Vor allem Prominente leiten oft gleich rechtliche Schritte ein, das können sich finanziell aber nur wenige leisten. Volkmar Kah, Geschäftsführer des DJV-NRW und stellvertretendes Mitglied in der Medienkommission der LFM, begrüßt daher die Möglichkeiten der kostenlosen Beschwerden bei Presserat, dem öffentlich-recht- lichen Rundfunk oder den Landesmedienanstalten: „Es geht darum, dass Menschen, die das Gefühl haben, dass nicht angemessen oder nach journalistischen Kriterien berichtet wird, sich dagegen zur Wehr setzen können“, sagt er. Auch angesichts der vielen „Lügenpresse“-Vorwürfe sei es wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger wüssten, welchen Regulierungen Medien unterliegen und welche Möglichkeiten es gibt, sich über deren Berichterstattung zu beschweren.
Mehr als 2.600 Beschwerden
Von diesen Möglichkeiten wird ausgiebig Gebrauch gemacht: Der Presserat befasste sich 2025 mit mehr als 2.600 Beschwerden. Er prüft, ob in Print- oder Onlinemedien gegen den Pressekodex verstoßen wurde. Ist dies der Fall, werden Hinweise, Missbilligungen oder Rügen (als schwerwiegendste Maßnahme) ausgesprochen. Im vergangenen Jahr waren es mehr als 100 Rügen.
Ein beliebtes Beschwerdethema ist die Cannabis-Freigabe, berichtet Annette Kalscheur, die vom DJV in das Gremium entsandt wurde. „Da gibt es anscheinend eine Gruppe, die auf einem wissenschaftlich extrem anspruchsvollen Niveau darüber diskutiert, ob die Freigabe sinnvoll war oder die Gefahren überwiegen. Wir können aber am Ende wirklich nur nach dem Pressekodex entscheiden, ob journalistisch sauber gearbeitet wurde oder nicht. Den Wissenschaftsstand kann ich ja überhaupt nicht bewerten. Das ist dann schon eine Herausforderung.“
Die dickste Akte, mit der Kalscheur sich befassen musste, hatte 400 Seiten. Im Schnitt haben solche Akten etwa 40 Seiten. Nach ihrer Beobachtung lässt der Einsatz von KI Beschwerdetexte länger werden. Vier, demnächst fünf Beschwerdeausschüsse befassen sich mit den Anfragen. Lohnt sich die Mühe? Kalscheur sagt: teils, teils. Besonders Regionalmedien reagierten auf die Hinweise des Presserats, korrigierten Texte und wiesen transparent darauf hin. Bei überregionalen Boulevard-Medien überwiege aber der Eindruck, dass dieselben Fehler immer wieder gemacht werden. Klicks und Reichweite zählen da offensichtlich mehr als seriöser Journalismus.
Glaubwürdigkeit als größtes Kapital
Hier greife die Selbstkontrolle zu kurz, kritisiert Kah, denn wirkliche Sanktionsmöglichkeiten gebe es nicht. Dabei müsste allen Medien klar sein, dass Glaubwürdigkeit ihr größtes Kapital ist. Verlage, öffentlich-rechtliche und private Rundfunkanbieter sollten sich gut überlegen, wofür ihre Marke steht. „Immerhin müssen diese für ihre Inhalte haften. Bei den sogenannten Intermediären wie Facebook oder Google gibt es dafür keine rechtlichen Grundlagen. Sie müssen sich nicht an die deutschen Pressegesetze halten“, moniert Kah. Ein Thema, das die Medienhäuser schon länger beschäftigt und sie bei der Politik auf Gleichbehandlung drängen lässt. Und obwohl Intermediäre mit KI-generierten Texten, Videos und Bildern zunehmend selbst zu Inhalteanbietern werden, unterliegen sie auch keiner Kontrolle, die mit Presserat oder Rundfunkgremien vergleichbar wäre (siehe dazu auch „Wenn die Suchmaschine selbst antwortet“).
Während in diesem Bereich nahezu jede Behauptung und Verdrehung folgenlos veröffentlicht werden kann, müssen Medien sich der Kritik an ihrer Berichterstattung stellen. Der ZDF-Fernsehrat hatte es 2025 mit insgesamt 124 Beschwerden zu tun. Für den WDR hatte Intendantin Katrin Vernau jüngst in einer Rundfunkratssitzung erwähnt, dass es im vergangenen Jahr 101 Beschwerden waren und bis Ende August bereits 94 Beschwerden beim Sender eingegangen waren. Mit 31 davon hat sich der Rundfunkrat befasst.
Ganze Beschwerdewellen
Wie viele kritische Zuschriften insgesamt jährlich bei WDR und ZDF eingehen, darüber gibt es keine genauen Zahlen. Wie beschrieben können viele dieser Eingaben schon im Vorfeld ausgeräumt werden, sodass sie nicht als formale Programmbeschwerde bei Fernseh- oder Rundfunkrat landen. Es werden einige Tausend im Jahr sein, schätzt Blümel. Die Zahlen steigen in jüngerer Zeit stark. Zu den Gründen gehört unter anderem, dass man über die Website rundfunkalarm.de vorgefertigte Beschwerden verschicken kann.
„Offenbar verabreden sich hier Gruppen, um viele Beschwerden zu ein und demselben Thema zu schicken“, erklärt Kroemer. Um diese extrem angestiegenen Beschwerdezahlen zu begrenzen, sehen die Richtlinien zu Programmbeschwerden beim ZDF inzwischen vor, dass Beschwerden mit „noreply“-Absendern (wie über rundfunkalarm.de verschickt) nicht mehr berücksichtigt werden. Das Gleiche gilt für diejenigen, die nur Beschimpfungen enthalten.
Auch beim WDR gilt inzwischen: Zuschriften über Drittplattformen ohne Rückkanal müssen nicht bearbeitet und beantwortet werden.
Es sind in der großen Mehrzahl ältere Männer, die Beschwerden an den Presserat, das ZDF und den WDR richten, beobachten Kalscheur, Kroemer und Blümel übereinstimmend. Zudem beschweren sich Kalscheur zufolge vermehrt Mandatsträger über zu kritische Berichterstattung (siehe dazu auch „Kein Recht auf eine eigene Wahrheit“). Das betrifft häufig Dunja Hayali beim ZDF, aber zuletzt auch Melanie Amann, Chefredakteurin von Funke Digital, in Bezug auf ihren Podcast Unframed. Sie befragte den AfD-Politiker Hans-Thomas Tillschneider zu mehreren AfD-Themen, er beendete die Aufnahme vorzeitig mit der Begründung, er werde unfair behandelt.
„Solche Beschwerden von Interviewten kommen tatsächlich auch beim Presserat an“, berichtet Kalscheur, „so dass ich mich manchmal frage, wie es mit der Medienkompetenz der Amtsträger bestellt ist, die sich natürlich auch kritische Fragen gefallen lassen müssen.“
Beim WDR funktioniere die inhaltliche Medienaufsicht, wie wohl auch bei anderen öffentlich-rechtlichen Sendern, sagt Blümel. Grobe Schnitzer fielen höchstwahrscheinlich auf – nicht zuletzt, weil heutzutage so viele Menschen versuchten, den ARD, ZDF und Co. Fehler nachzuweisen. Bei Social-Media-Posts der Öffentlich-Rechtlichen sei die Gefahr aufgrund der schieren Menge größer, dass etwas durchgehen könnte. Aber klar sei, dass auch diese sich an rechtliche Vorgaben und die Programmrichtlinien halten müssen.
Leitfaden zur Bearbeitung
Kroemer begrüßt, dass es für das Beschwerdemanagement des ZDF einen Leitfaden mit klaren Programmrichtlinien gibt, an dem sich der Fernsehrat orientieren kann. Die Mitglieder des Fernsehrats bekommen diese Inhalte in Workshops vermittelt, „in denen es nicht darum geht, wie Beschwerden am besten abgewehrt, sondern wie sie ordentlich bearbeitet werden“. Dahinter stehe es nicht, Kollegen und Kolleginnen zu brandmarken, betont Kroemer. „Jeder Mensch macht Fehler, aber Journalisten und Journalistinnen arbeiten in der Regel gewissenhaft.“
Wie Kah sehen es auch Blümel, Kalscheur und Kroemer positiv, dass es für alle eine einfache und kostenlose Möglichkeit gibt, sich zu beschweren, wenn sie glauben, dass eine Redaktion journalistische Regeln oder Pressegesetze nicht einhält.
„Aus meiner Sicht als DJV-NRW-Geschäftsführer stelle ich schon fest, dass die Kolleginnen und Kollegen in den Redaktionen mittlerweile sehr, sehr sensibel sind, was eigene Fehler angeht“, betont Kah. „Oft reicht es, wenn Menschen in den Redaktionen anrufen, damit etwas korrigiert oder abgestellt wird. Wenn das nicht hilft, dann gibt es eben die Möglichkeit der Beschwerde.“||
Ein Beitrag aus JOURNAL 3/26, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Oktober 2026.