Für die Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften sowie die Volontärinnen und Volontäre gab es zum 1. April eine Gehaltserhöhung um 4,4 Prozent. Darauf haben sich die Gewerkschaften DJV und ver.di mit den Zeitschriftenverlegern in der sechsten Verhandlungsrunde am 23. März in Hamburg geeinigt. Eine weitere Festbetragserhöhung gibt es ab 1. März 2024. Für Redakteurinnen und Redakteure liegt sie bei 125 Euro monatlich, Volontärinnen und Volontäre erhalten 100 Euro. Beide Gruppen bekommen über die gesamte Laufzeit des Tarifvertrags (1. April 2023 bis 30. September 2024) eine monatliche abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 125 Euro.
Die Tarifparteien haben sich darüber hinaus darauf verständigt, während der Laufzeit dieses Tarifvertrags Verhandlungen über die Einbeziehung von Online-Redakteurinnen und –Redakteuren in den Geltungsbereich der Tarifverträge aufzunehmen, wie es der DJV schon lange fordert.
Vor dem Hintergrund der nach wie vor herausfordernden Rahmenbedingungen werden die Tarifparteien zudem einen Beschäftigungssicherungs-Tarifvertrag vereinbaren, der die Regelungen aus Paragraf 1 des Tarifvertrags zur Beschäftigungssicherung für Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften von 2020 enthalten wird. Bei einer Laufzeit bis 31. Dezember 2024 ermöglicht dieser – unter eng definierten Voraussetzungen und Verfahrensvorgaben – zeitlich befristete Abweichungen von den Vorgaben des Manteltarifvertrags./
Eine Vorab-Meldung aus JOURNAL 2-23, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Juni 2023