MEDIENSZENE NRW

Lensing klagt wegen dortmund.de

21. Februar 2018, DJV-NRW

Betreibt die Stadt Dortmund ihre Internetseite als Medium in Konkurrenz zu anderen Medienangeboten? Der Verlag Lensing, Herausgeber der Ruhr Nachrichten, sieht das so und geht juristisch gegen das Online-Angebot der Stadt Dortmund (www.dortmund.de) vor. Begründung: Es verstoße gegen das Grundgesetz.

Im Kern geht es darum, ob Kommunen über die Informationspflichten hinaus in Amtsblättern oder auf ihren Internetseiten über normale Ereignisse berichten, Veranstaltungstipps geben oder Hintergrundberichte bringen dürfen. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk hat Volkmar Kah, Geschäftsführer des DJV-NRW, deutlich gemacht, dass „Gemeinden wegen des Grundsatzes der Staatsferne keine Berichterstattung wie die freie Presse betreiben dürfen“. Er wies aber auch auf die Verantwortung der Verlage hin: Dass diese sich aus der Region zurückgezogen hätten, „dass sie damit selbst das Feld aufgemacht und die Lücke hinterlassen haben, in die jetzt Kommunen und andere springen“.

JOURNAL 1/18