MEDIENSZENE NRW

Lokalfunk und DAB+ – das weitere Verfahren

16. Juni 2019, red.

Die Landesanstalt für Medien NRW (LFM NRW) hat im März 2019 nach Abschluss des „Call of Interest“ bei der Staatskanzlei die Zuordnung von Übertragungskapazitäten für eine landesweit einheitliche sowie für eine landesweite, regionalisierte DAB+-Bedeckung beantragt. Bei der regionalisierten Bedeckung wird eine Ausschreibung für fünf oder sechs Regionen Nordrhein-Westfalens angestrebt.

Aktuell prüft die Bundesnetzagentur, ob sie die angemeldeten Frequenzen zur Verfügung stellen kann. Anschließend schreibt die Landesanstalt für Medien die Frequenzen aus. Sie hat angekündigt, zunächst die landesweite Bedeckung auszuschreiben, später dann die regionale. Einen Zeitplan gibt es noch nicht.

Mit einem Antrag im Landtag hat die SPD-Fraktion die Landesregierung aufgefordert, die privaten Lokalfunkanbieter beim technischen Einstieg in DAB+ finanziell zu unterstützen. Am 9. Mai fand dazu eine Anhörung von Sachverständigen statt, zu der diesmal auch der DJV-NRW eingeladen war. Einig waren sich alle Expertinnen und Experten, dass der Lokalfunk erhalten werden müsse, auch unter Vielfaltsgesichtspunkten. Eine finanzielle Förderung sei nach EU-Recht zwar schwierig, aber machbar. Ob der SPD-Antrag angenommen wird, ist eher fraglich.

In der Anhörung stellte der Verband der Bebriebsgesellschaften das Zwei-Säulen-Modell offensiv in Frage. Für den DJV-NRW betonte Geschäftsführer Volkmar Kah dagegen die Bedeutung der Veranstaltergemeinschaften als Garant für lokaljournalistische Vielfalt. Er hob die Rolle des Lokalfunks als Kulturgut hervor und begrüßte die mit dem Antrag verbundene Bereitschaft, für dieses Kulturgut als Gesellschaft im Zweifel auch finanzielle Mittel bereitzustellen. Beispiele aus Deutschland, aber auch aus dem europäischen Ausland zeigen, dass das möglich und finanzierbar ist.

Ziel muss es nach Überzeugung des DJV-NRW sein, den Bestand lokaljournalistischer Strukturen zu sichern. Dafür muss man den Lokalfunk stärken. Hier ist die Unterstützung beim Start in DAB+ ein richtiger Ansatz. Zudem muss der lokale Rundfunk auch bei digitaler terrestrischer Verbreitung Vorrang vor flächendeckenden Programmen haben. Des Weiteren bedarf es einer gesetzlichen Stärkung von Nachrichtenangeboten und einer Plattformregulierung. Der DJV-NRW befürwortet eine technische Kooperation im Bereich DAB+ zwischen Lokalfunk und WDR und bewertete es positiv, dass dazu bereits Gespräche stattfinden.

Bei der Bedarfsabfrage der LFM NRW hatten sich 46 Interessenten eingetragen, darunter sowohl Plattformanbieter als auch Anbieter für lokales, regionales oder nationales Radioprogramm. Aus dem NRW-Lokalfunksystem haben sich radio NRW sowie Radio MK, radio 91.2 (Dortmund), Radio Bonn/Rhein-Sieg, Radio Köln, Radio Emscher Lippe und die Westfunk GmbH (Servicegesellschaft für zehn Radiosender im Ruhrgebiet) gemeldet. Auch deinfm hat Bedarf angemeldet, eine Gesellschaft von Akteuren aus dem NRW-Lokalfunk, die sich auch um die noch freien UKW-Frequenzen bemüht.

Die LFM NRW hatte zum Start der Bedarfsabfrage betont, dass es für die Lokalfunksender wichtig sei, mitzumachen – auch wenn sie selbst zum Schluss keine Frequenz wollten. Denn nur so sei es der LFM NRW möglich, noch Verbreitungsgebiete zu ändern.||

 

Ein Beitrag aus JOURNAL 3/19, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Juni 2019.