Als die Gründungsmitglieder vor 75 Jahren, am 1. Dezember 1945, die erste Satzung verabschiedeten, hieß der DJV-NRW noch Rheinisch-Westfälischer Journalisten-Verband (RWJV). Der Eintrag ins Amtsgericht Düsseldorf erfolgte am 29. Juni 1946, seitdem wurde die Satzung immer wieder aktualisiert, um sie an die Entwicklungen des Berufs und des Verbandsrechts anzupassen. Im August 1976 ergänzte der RWJV die Unterzeile „Gewerkschaft der Journalisten“. Im Oktober 1984 erfolgte die Umbenennung in Deutscher Journalisten-Verband, Gewerkschaft der Journalisten, Landesverband Nordrhein-Westfalen, und im Mai 1997 nahm die Unterzeile die Journalistinnen auf.
In einer bewährten Kombination aus Gewerkschaft und Berufsverband und getragen von einem breiten ehrenamtlichen Engagement vertritt der DJV-NRW die berufs- und medienpolitischen Ziele und Forderungen der hauptberuflichen Journalistinnen und Journalisten aller Medienbereiche, egal ob sie fest oder frei arbeiten. Dabei hatte er immer den Wandel des Berufs, der Branche und der Medienwelt im Blick, um unter den jeweiligen Bedingungen das Bestmögliche zu erreichen.
Mit einem Markenprozess hat der DJV-NRW seit Sommer 2019 seine zentralen Werte erforscht, die dem bisherigen Handeln auch einen theoretischen Rahmen geben: Der DJV-NRW ist „unabhängig, solidarisch und wegweisend“ – und das seit 75 Jahren. Geplant ist eine Feier im Sommer 2021. Dann wollen wir auch ausführlicher auf 75 Jahre DJV-NRW zurückschauen./