Ein Verbot der Verharmlosung von Glücksspiel wird vorerst nicht in den Pressekodex aufgenommen. Das hat das Plenum des Deutschen Presserats im September entschieden. Man sehe derzeit keinen Bedarf, einzelne Ziffern zu erweitern, weil der Presserat Beschwerden zu diesem Themenbereich bislang anhand der vorhandenen Regeln im Pressekodex prüfen und entscheiden konnte, erklärte der Sprecher des Presserats, Sascha Borowski. Die Spruchpraxis zum Thema Glücksspiel beziehe sich bislang überwiegend auf verdeckte Werbung nach Ziffer 7 sowie auf den Jugendschutz nach Ziffer 11, erläuterte Borowski. „Beide Bereiche decken die bestehenden Regeln des Pressekodex ab“.
Bremens Innensenator Ulrich Mäurer hatte vorgeschlagen, die Richtlinie 11.6, die eine Verharmlosung von Drogen verbietet, um das Thema Glücksspiel zu erweitern. Unterstützt hatte ihn Daniela Ludwig, Drogenbeauftragte der Bundesregierung. Sie hatte zwar beispielhaft einige Medienberichte angeführt, diese jedoch ausdrücklich nicht als Beschwerde eingereicht. Insofern konnte der Presserat die Berichte auch nicht prüfen./
Eine Meldung aus JOURNAL 5/21, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Oktober 2021.