MEDIENSZENE NRW |

Rundfunk-Gesetze novelliert

18. Juni 2021, red.

Der nordrhein-westfälische Landtag hat mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU und FDP das Rundfunkänderungsgesetz verabschiedet und damit verschiedene Anpassungen an den aktuellen Medienstaatsvertrag vorgenommen. Leitlinie war aus Sicht der Landesregierung auch eine Entbürokratisierung von WDR-Gesetz und Landesmediengesetz (LMG). Künftig können die Aufsichtsgremien des WDR und die Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) auch per Videokonferenz tagen, für Notfälle gibt es nun ein vereinfachtes Beschlussverfahren.

Zum LMG hatte sich der DJV-NRW in einer Anhörung im Kultur- und Medienausschuss des Landtags (siehe JOURNAL 2/21) wie bei früheren Gelegenheiten für eine Stärkung der lokalen Veranstaltergemeinschaften und vor allem mehr Transparenzpflichten der Betriebsgesellschaften ausgesprochen. Beides wurde leider auch mit dieser Novelle nicht umgesetzt. Inzwischen spricht sich auchdie Medienkommission der LfM dafür aus.

Mit der Verabschiedung des Rundfunkänderungsgesetzes hat der Landtag auch den WDR-Rundfunkrat von 60 auf 55 Mitglieder verkleinert. Kritisiert wurde der Verlust an Pluralität, weil dabei unter anderem die Sitze für den Schriftstellerverband und die nicht an Verbände gebundenen Sitze entfielen, aber nicht bei denjenigen gekürzt wurde, die der Landtag entsendet./

Eine Meldung aus JOURNAL 3/21, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Juni 2021.